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Hermann Gröhe
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Frage von Helmut G. •

Frage an Hermann Gröhe von Helmut G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Gröhe ,

die Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Vollversammlung der IHKs haben teilweise ein bedenkliches Niveau erreicht: beispielsweise Berlin: 4,8 % ; München : 6,6 % ; Düsseldorf : 7,9 % oder Aachen : 8, 9 %. (Wahlbeteiligungen bei den einzelnen IHKs erfragt) Kann da noch von einer "demokratischen Legitimation" gesprochen werden? Kann eine IHK noch für sich beanspruchen, "das Gesamtinteresse der Wirtschaft" vertreten zu können?

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mit freundlichem Gruß

Helmut Gebske

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gebske,

vielen Dank für Ihre E-Mail über Abgeordnetenwatch.

Soweit mir bekannt ist, liegen die von Ihnen ausgewählten Zahlen der Wahlbeteiligungen zur Vollversammlung der IHKs eher am unteren Ende der Skala. In der Mehrzahl der Industrie- und Handelskammern liegt die Wahlbeteiligung durchschnittlich zwischen 10 Prozent und 20 Prozent. Sicherlich ist eine relativ geringe Wahlbeteiligung auch für jede IHK ein wichtiges Thema. Verschiedene IHKs haben meines Wissens daher auch einiges unternommen, um die Wahlbeteiligungen zu steigern. So wird z.B. von manchen eine fakultative elektronische Wahl angeboten. Entscheidend ist, dass die Möglichkeit der Wahl besteht, ob diese wahrgenommen wird, bleibt letztlich jedem Berechtigten selbst überlassen.

Ein anderes Thema ist dabei die Frage der Legitimation der Kammern. Diese ergibt sich nicht aus der Wahlbeteiligung bei den Wahlen zur Vollversammlung, sondern aus dem IHK-Gesetz, auf dessen Grundlage die Kammern als Institutionen der Selbstverwaltung der Wirtschaft errichtet wurden. Dass die Wirtschaft ihre Interessen auf diese Art vertreten kann, ist meiner Meinung nach wichtig und richtig. Insbesondere ist damit eine branchenunabhängige und regional ausgewogene Vertretung der wirtschaftlichen Interessen möglich. Der Vorteil dieser Interessenvertretung kommt letztlich allen Mitgliedern zugute.

Die Vertretung des „Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft“ wird durch die Zusammensetzung der Vollversammlung gewährleistet, nicht durch die Höhe der Wahlbeteiligung, denn das Wahlsystem zur Vollversammlung jeder IHK sichert die Repräsentativität des Gremiums für alle Branchen und Bezirke. Entscheidend sind dafür die Vorschriften des IHK-Gesetzes zur „Gruppenwahl“ und die Regelungen zur Zahl der zugeordneten Sitze in der Vollversammlung, wobei die wirtschaftlichen Besonderheiten eines Kammerbezirks sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen zu berücksichtigen sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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