Frage an Hermann Gröhe von Siegbert S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gröhe,
meine Frage bezieht sich auf die Finanzierung der Pflegeversicherung: Nachdem eben zur ersten Finanzierung der Pflegeversicherung die Protestanten ihren Buß-und Bettag aufgegeben haben, könnte nun die katholische Kirche nicht ihren Fronleichnamstag aufgeben? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen !
S. Siebrecht
Sehr geehrter Herr Siebrecht,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage nach der Finanzierung der Pflegeversicherung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nach meinem Familienurlaub erst heute antworten kann.
Wie Sie möglicherweise wissen, haben wir mit der im Frühjahr verabschiedeten Pflegereform einen wichtigen und notwendigen Beitrag dazu geleistet, die Leistungen der Pflegeversicherung auch für die Zukunft zu erhalten und an die Bedürfnisse insbesondere einer älter werdenden Gesellschaft anzupassen. Dies war der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Um nur einige Punkte zu nennen: Die Reform bewirkt konkrete Erleichterungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Vor allem demenziell erkrankte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Auf Wunsch der CDU/CSU werden z.B. nun auch Demenzkranke in stationären Einrichtungen unterstützt, indem entsprechende Betreuungsleistungen der Pflegeheime zusätzlich vergütet werden. Verbesserte und regelmäßige Kontrollen werden Qualität und Transparenz der Pflegeeinrichtungen sichern. Mit der Stärkung der ambulanten Pflegeleistungen helfen wir den pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich im vertrauten Umfeld ihrer Freunde und Verwandten wohnen zu bleiben. Einzelheiten zur Reform finden Sie unter http://www.bmg.bund.de/cln_109/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/P/Glossarbegriff-Pflegereform-2008.html .
Natürlich muss die Pflegeversicherung auch finanzierbar bleiben. Der Beitragssatz wurde daher zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent von bisher 1,7 Prozent auf dann 1,95 Prozent (bei Kinderlosen von bisher 1,95 Prozent auf dann 2,2 Prozent) erhöht. Ziel ist es, die bestehende leichte Unterdeckung der laufenden Ausgaben in der Pflegeversicherung abzudecken und die beschlossenen Verbesserungen der Leistungen zu finanzieren. Aus heutiger Sicht reicht dieser Beitrag zur Finanzierung der Ausgaben der Pflegeversicherung bis Mitte 2015 aus.
Die „Abschaffung eines Feiertages“ steht daher nicht zur Debatte. Was meine eigene Auffassung ganz allgemein zur „Abschaffung von Feiertagen“ zur Finanzierung der Sozialsysteme angeht: Ich selbst lehne eine Abschaffung des staatlichen Feiertagsschutzes des katholischen Feiertages Fronleichnam ab, der übrigens auch nicht in allen Bundesländern gesetzlich geschützt ist (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Bundesländern Sachsen und Thüringen). Ich halte auch die in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen durchgeführte Aufhebung des gesetzlichen Feiertagsschutzes des Buß- und Bettages für falsch. Unser Land braucht nicht nur die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme, um diese angesichts der demographischen Entwicklung zukunftsfest und verlässlich zu machen – nicht zuletzt für die wachsende Zahl älterer und hoch betagter Menschen. Vielmehr brauchen wir auch die Festigung der geistigen Grundlagen unserer freiheitlichen und sozialen Demokratie, zu denen ganz wesentlich christliche Überzeugungen und Werte gehören. Dazu tragen auch die christlichen Feiertage bei. Ich bin daher gegen jede „Opferung“ eines Feiertages, weise aber auch noch einmal darauf hin, dass dies – wie oben ausgeführt – auch nicht zur Debatte steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe