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Hermann Gröhe
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Frage von Georg G. •

Frage an Hermann Gröhe von Georg G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Gröhe,

ich bin Pendler und muß jeden Tag mit meinem Dieselauto 80 KM zur Arbeit .Als erstes wird die Pendlerpauschale gekürzt und zusätzlich steigen die Diesel sowie Benzin Preise unnormal hoch
Ich Zahle doppelt soviel KFZ-Steuer.
Der Staat nimmt nebenbei mal eben ein paar Millarden mehr Steuer ein und hält sich zurück.
Was da abgeht geht schon in die Betrugsschiene rein und im Mittelalter nannte man das Wegelagerabgabe sowie Tribut
Was mich noch mehr ärgert ist das in einigen anderen Bundesländer der Benzinpreis ca 10 - 15 cent billiger ist.
Wir die Pendler fühlen uns abgezockt und verarscht.

Ihre Meinung zu dem Thema würde mich interesieren.

Mit freundlichem Gruß
Georg Gries

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gries,

haben Sie Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Pendlerpauschale. Natürlich ist mir bewusst, dass die Kürzung im Bereich der Pendlerpauschale zu nicht unerheblichen Belastungen bei nicht wenigen Menschen in unserem Land geführt hat. Auch kann ich nachvollziehen, dass dies angesichts von steigenden Energie- und Spritpreisen zu Unmut führt. Andererseits leiden unter den gestiegenen Energie- und Spritpreisen nicht zuletzt Geringverdiener mit Kindern. Gerade diese Gruppe, die aufgrund der Streuerfreibeträge häufig kaum Lohnsteuer zahlen muss, würde von einer Rückkehr zur "alten Pendlerpauschale" praktisch nicht profitieren.

Natürlich ist uns die Kürzung der Pendlerpauschale nicht leicht gefallen. Andererseits trägt diese als Bestandteil des Steueränderungsgesetzes 2007 zur Sanierung unseres Staatshaushalts nicht unerheblich bei, sondern unterstützt vielmehr diese Konsolidierung mit jährlich 2,5 Milliarden Euro. Eine Gesundung unserer Staatsfinanzen ist aber im Interesse aller. Damit jedoch die Beiträge zur Sanierung der Staatsfinanzen die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordern, wird zur Vermeidung von Här-ten die Entfernungspauschale z.B. für Fernpendler in Höhe von 0,30 € ab dem 21. Entfernungskilometer "wie" Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt.

Wie Sie sicherlich zudem wissen, wird auch von Teilen der Union eine Rückkehr zur alten Regelung der Pendlerpauschale oder aber eine Modifizierung der nun geltenden Kürzung gefordert. Ich halte es jedoch für richtig, über solche Forderungen erst dann zu entscheiden, wenn das Bundesverfassungsgericht in Sachen Pendlerpauschale entschieden hat. Anderenfalls könnte es in kürzester Zeit gleich mehrfach zu Veränderungen der gesetzlichen Regelung kommen.

Überlegungen zu Veränderungen bei der Pendlerpauschale müssen zudem eingebunden sein in Überlegungen, alsbald nicht zuletzt Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen mit Kindern steuerlich zu entlasten und der mit Einkommenszuwächsen verbundenen "kalten Progression" wirksam zu begegnen.

Da nicht absehbar ist, wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet, empfiehlt es sich, die Fahrt-kosten zur Arbeit vom 1. Kilometer an auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, was auf Antrag möglich ist. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben die Steuerbescheide dann insoweit offen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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