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Hermann Gröhe
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Frage von Gero K. •

Frage an Hermann Gröhe von Gero K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gröhe,

als schwerkranker Mensch bin ich angewiesen auf eine Cannabinoidtherapie. Wissen Sie, dass sich die Situation für schwerkranke Patienten, welche nach Entscheidung ihres Arztes eine Cannabinoidtherapie benötigen, mit dem neuen Gesetz in vielen Fällen verschlechtert hat?

Wissen Sie, dass die Krankenkassen, anders als im Gesetz vom 09.03.2017 vorgesehen, Patienten NUR im Ausnahmefall eine Therapie mit Cannabinoiden NICHT VERWEIGERN - statt nur in begründbaren EINZELFÄLLEN abzulehnen, auch solche mit einer vorher ausgestellten Ausnahmegenehmigung??

Mit einer vom BfArm ausgestellten Ausnahmegenehmigung nach § 3 2 bin ich einer der vielen Cannabispatienten, welche nach dem am 09. März Gültigkeit erlangenden neuen Gesetz auf Besserung hofften.

Stattdessen befinde ich mich nun, wie der Großteil der anderen Ausnahmegenehmigungsinhaber, erneut in einer Versorgungslücke: Die Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme auf Basis fragwürdiger Argumentation des MDK - und die Ausnahmegenehmigung, mit der ich mich als Selbstzahler mit dem benötigten Medikament in der Apotheke versorgen konnte, verliert ihre Gültigkeit.

Nunmehr können sich nur solche Patienten, bei welchen die Kassen die Übernahme verweigern, mit einem Privatrezept in der Apotheke versorgen, welche die sich mit dem neuen Gesetz ergebenden, doppelten Preise bezahlen können. Hiermit steht Cannabis zwar generell zur Verfügung - aber eben nur solchen, welche sich die horrenden Preise leisten können (ich müßte für fünf Gramm Apothekencannabis mehr als 140 Euro zahlen, vor dem Gsetz waren es 78 Euro). Auf eine Zusage eines Kostenübernahmeantrags angewiesene Patienten, welche sich solche PReise auf Privatrezept nicht leisten können, haben das Nachsehen.

Was sagen Sie zu dieser Manifestation einer Zweiklassenmedizin in Bezug auf Cannabinoide?

Kann ich als Wähler erwarten, dass Sie sich für eine Verbesserung des Gesetzes einsetzen - bzw. für eine bessere Umsetzung seitens der Kassen/MDK?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kohlhaas,

eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.

Deshalb biete ich Ihnen gerne an, mir einen Brief an mein Bundestagsbüro in Berlin (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) oder eine E-Mail (hermann.groehe@bundestag.de) zu schicken. Auf der Website www.hermann-groehe.de können Sie sich zudem über meine politischen Standpunkte sowie über aktuelle Entwicklungen im politischen Tagesgeschehen informieren.

Fragen zu meiner Arbeit als Bundesminister für Gesundheit können Sie gerne im Bundesgesundheitsministerium stellen, welches auf seiner Website mehrere Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme aufgelistet hat (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt.html).

Ein direkter Kontakt mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ohne Umwege im Internet oder über Dritte ist mir aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl von Anfragen, die mich erreichen, besonders wichtig. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich Fragen, die mich über die Website ‚abgeordnetenwatch‘ erreichen, seit Februar 2014 immer mit diesem Standardtext beantworte.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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