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Frage von Jens K. •

Frage an Hermann Gröhe von Jens K. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Gröhe,

die Bundesregierung beschloss am 14.11.2016 ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische
Leistungen (PsychVVG)".

Sie, als Bundesminister für Gesundheit, sind meiner Meinung nach die kompetenteste Person zu Beantwortung meiner Fragen.

Im o.g. Gesetz findet man wörtlich folgende Passage:

"Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert."

http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/160803_PsychVVG_Kabinett.pdf

Nun meine drei Fragen an Sie, Herr Gröhe:

1) Finden Sie es gesellschaftlich vertretbar, solidarisch und gerecht, dass ausschliesslich die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen mit der medizinischen Versorgung von Zugewanderten belastet werden, demgegenüber aber Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht beteiligt werden?

2) Finden Sie es dem Wähler gegenüber ehrlich, die Finanzierung von Zugewanderten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro in einem Gesetz regelrecht zu verstecken, von dem der einfache Bürger nicht annehmen kann, dass es eine solche immense Belastung für ihn bewirken wird.

3) Da diesen Ausgaben keine entsprechenden Einnahmen gegenüber stehen, wie es bei einer normal wirschaftenden Versicherung üblich und auch nötig ist, frage ich Sie, wann und in welcher Größenordnung die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen müssen, um dieses Gesetz zu gegenfinanzieren?

In Erwartung von konstruktiven Antworten und mit freundlichen Grüßen,
Jens Käschel.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Käschel,

eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.

Deshalb biete ich Ihnen gerne an, mir einen Brief an mein Bundestagsbüro in Berlin (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) oder eine E-Mail (hermann.groehe@bundestag.de) zu schicken. Auf der Website www.hermann-groehe.de können Sie sich zudem über meine politischen Standpunkte sowie über aktuelle Entwicklungen im politischen Tagesgeschehen informieren.

Fragen zu meiner Arbeit als Bundesminister für Gesundheit können Sie gerne im Bundesgesundheitsministerium stellen, welches auf seiner Website mehrere Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme aufgelistet hat ( https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt.html ).

Ein direkter Kontakt mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ohne Umwege im Internet oder über Dritte ist mir aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl von Anfragen, die mich erreichen, besonders wichtig. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich Fragen, die mich über die Website ‚abgeordnetenwatch‘ erreichen, seit Februar 2014 immer mit diesem Standardtext beantworte.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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