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Frage von Claudia M. •

Frage an Hermann Gröhe von Claudia M. bezüglich Recht

Das Ergebnis der «Medizinisch-Psychologischen Untersuchung" entscheidet über den Ausgang des Rechtsstreites.

Der verfahrensführende Richter des Rechtsstreites entscheidet per Beweisanordnungsbeschluss, welcher Gutachter für die «Medizinisch-Psychologische Untersuchung" in Frage kommt, d.h. den Auftrag des Gerichtes erhält.

Der Richter, selbst kein medizinisch-psychologisch ausgebildeter Jurist, kann nicht einschätzen, ob der von ihm bestimmte Gutachter tatsächlich das Spezialwissen hat und die beruflichen Voraussetzungen für die Fall-Begutachtung erfüllen kann.

Das Ergebnis der Begutachtung, ob richtig oder falsch, ist Grundlage des Richterentscheids, obwohl der Richter selbst aufgrund seiner fehlenden medizinisch-psychologischen Ausbildung die Qualität des Gutachtens nicht einschätzen kann, d.h. der Gutachter ist "Herr des Rechtsstreites" und bestimmt letztendlich das richterliche Urteil, den Beschluss.

Warum wird die Gutachterzulassung und richterliche Auswahl bislang nicht an das Spezialwissen für den jeweiligen Fall gebunden?

Warum ist eine Zweit-Begutachtung, die letztendlich ungeklärte Fragen und Mängel des Erstgutachtens abklären könnte, nicht vorgesehen und stattdessen das starre Festhalten des «medizinisch-psychologisch" nicht ausgebildeten Richters gängige Praxis der Prozessführung, richterlichen Verfahrensweise und Verfahrensentscheide?

Warum besteht keine Pflicht, dass der Gutachter seine Begutachtungsergebnisse im Verfahren selbst durch öffentliche Anhörung vertreten und ggf. verteidigen muss?

Das Gebot der Verfahrensfairness verlangt geradezu, dass die Prozessparteien durch Anhörung des für den Fall spezialisierten Gutachters ggf. noch vorhandene Unklarheiten aufklären und nachbessern können.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia May

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau May,

eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.

Deshalb biete ich Ihnen gerne an, mir einen Brief an mein Bundestagsbüro in Berlin (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) oder eine E-Mail (hermann.groehe@bundestag.de) zu schicken. Auf der Website www.hermann-groehe.de können Sie sich zudem über meine politischen Standpunkte sowie über aktuelle Entwicklungen im politischen Tagesgeschehen informieren.

Fragen zu meiner Arbeit als Bundesminister für Gesundheit können Sie gerne im Bundesgesundheitsministerium stellen, welches auf seiner Website mehrere Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme aufgelistet hat ( http://www.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service.html ).

Ein direkter Kontakt mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ohne Umwege im Internet oder über Dritte ist mir aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl von Anfragen, die mich erreichen, besonders wichtig. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich Fragen, die mich über die Website ‚abgeordnetenwatch‘ erreichen, seit Februar 2014 immer mit diesem Standardtext beantworte.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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Deutscher Bundestag
Abgeordnetenbüro Hermann Gröhe, MdB
Bundesminister für Gesundheit
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030/227-77321
Telefax: 030/227-76249
E-Mail: hermann.groehe@bundestag.de

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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