Frage an Hermann Gröhe von Wolfgang E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gröhe,
diese Woche ist ein Urteil gegen eine Patientin ergangen, die an Glaukom erkrankt ist und die sich mittels Eigenanbau von Cannabis selbst behandeln wollte. Das Cannabis wurde beschlagnahmt, sie wurde mit einer "milden Strafe" verurteilt:
http://www.swr.de/landesschau-rp/rentnerin-cannabis-anbau/-/id=122144/did=12613874/nid=122144/xufqwe/index.html
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/nahe_artikel,-Hanfplantage-sollte-ihr-Augenlicht-retten-Mildes-Urteil-fuer-63-Jaehrige-_arid,1103168.html
Wie würden Sie handeln, wenn Sie anstelle dieser Patientin wären, feststellen müssten, dass das einzige Medikament, das Ihnen wirksam den Augeninnendruck senkt und damit eine mit Sicherheit zu erwartende Erblindung verhindert bzw. verzögert, ein cannabishaltiges ist, das Sie aber aufgrund dessen, dass Ihre Krankenkasse dafür die Kosten nicht übernimmt und Sie selbst nicht in der Lage wären, die Kosten im nötigen Umfang aufzubringen, sich diese Arznei nicht "leisten" können? Behördliche Wege seien, wie bei vielen Patienten, "abgearbeitet". Eine gerichtliche Durchsetzung nimmt mindestens zwischen 4 und 10 Jahre (anhand zweier aktueller laufender Verfahren, OVG Münster u. VG Köln, "gemessen") in Anspruch, so lange wartet das Glaukom nicht.
Welche Maßnahmen werden Sie als Gesundheitsminister ergreifen, um eine Wiederholung einer solchen Situation, die Artikel 2 (2) GG Hohn spricht, die zudem nicht einmalig ist, in der Zukunft zu verhindern? Ich erinnere z.B. an die Trägerin der Bundesverdienstmedaille 2012, Ute K., die auch schon vor Ihren Wirkungsstätten, dem Bundestag und der BfArM, für ihr Recht als Patientin, für bezahlbare Cannabis-Medikation, demonstriert hat. Weitere Krankheitsbilder mit der Sachlage, dass nur Cannabis, möglicherweise nur als Blüte, hilft, sind insbesonders das Tourette Syndrom, neuropath. Schmerzen, ADHS. Welche Anpassungen der Gesetzeslage (denn mehr ist es nicht) werden Sie vornehmen? Ich danke für Ihre Bemühungen
Sehr geehrter Herr Ewert,
eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.
Deshalb biete ich Ihnen gerne an, mir einen Brief an mein Bundestagsbüro in Berlin (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) oder eine E-Mail (hermann.groehe@bundestag.de) zu schicken. Auf der Website www.hermann-groehe.de können Sie sich zudem über meine politischen Standpunkte sowie über aktuelle Entwicklungen im politischen Tagesgeschehen informieren.
Fragen zu meiner Arbeit als Bundesminister für Gesundheit können Sie gerne im Bundesgesundheitsministerium stellen, welches auf seiner Website mehrere Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme aufgelistet hat (http://www.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service.html).
Ein direkter Kontakt mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ohne Umwege im Internet oder über Dritte ist mir aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl von Anfragen, die mich erreichen, besonders wichtig. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich Fragen, die mich über die Website ‚abgeordnetenwatch‘ erreichen, seit Januar 2014 immer mit diesem Standardtext beantworte.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe