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Frage von Ewald P. •

Frage an Hermann Gröhe von Ewald P. bezüglich Gesundheit

Sie kündigen Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen an. Mit welchen Mitteln wollen Sie dem Widerspuch zwischen den gesetzlichen Vorgaben zur Mengenbegrenzung in § 87b Abs. 2 SGB 5 einerseits, und einer unbegrenzten Terminvergabe andererseits, begegnen? Sollen dazu die Regelleistungsvolumina abgeschafft werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Proll,

eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.

Deshalb biete ich Ihnen gerne an, mir einen Brief an mein Bundestagsbüro in Berlin (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) oder eine E-Mail ( hermann.groehe@bundestag.de ) zu schicken. Auf der Website www.hermann-groehe.de können Sie sich zudem über meine politischen Standpunkte sowie über aktuelle Entwicklungen im politischen Tagesgeschehen informieren.

Fragen zu meiner Arbeit als Bundesminister für Gesundheit können Sie gerne im Bundesgesundheitsministerium stellen, welches auf seiner Website mehrere Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme aufgelistet hat ( http://www.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service.html ).

Ein direkter Kontakt mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ohne Umwege im Internet oder über Dritte ist mir aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl von Anfragen, die mich erreichen, besonders wichtig. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich Fragen, die mich über die Website ‚abgeordnetenwatch‘ erreichen, seit Februar 2014 immer mit diesem Standardtext beantworte.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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