Frage an Hermann Gröhe von Wolfgang H. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Herr Minister,
in Ihrer Antwort auf meine ursprüngliche Frage - Begünstigung von Hotelübernachtungen mit 7 % MWST - verweisen Sie u.a. auf das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, mit dem der Gesetzgeber (bestehend aus CDU/CSU und FDP)in der vorherigen Koalition die deutschen Hotelkosten im internationalen Vergleich gleichstellen wollte.
Deshalb meine Nachfrage zu diesem Sachverhalt:
Liegen der damaligen Entscheidung Zahlen vor, die einen nennenswerten "touristischen Aufschwung" an Hotelübernachtungen nachweisen können - im Vergleich zu den Vorjahren mit der 19 %igen MWST auf Hotelübernachtungen???
Und warum wurden - Ihrer Antwortlogik folgend - nur die Hotelübernachtungen mit dem privilegierten MWST-Satz von 7 % begünstigt und nicht Speisen und Getränke im Hotel- und Restaurantgewerbe???
Denn im internationalen Vergleich werden auch diese touristischen Leistungen in vielen europäischen Nachbarländern mit dem niedrigeren MWST-Satz begünstigt!
Anders als in Deutschland, wo die Currywurst bei Verzehr am Ausgabegrill mit 19 % versteuert wird - und mit 7 %, wenn der Gast die Currywurst im parkenden Pkw verzehrt.
Dass mich Ihre bisherige Antwort keineswegs überzeugt, dürfte aus dieser Replik erkennbar sein. Aber vermutlich werden die Politiker-Sprechblasen erst dann inhaltsreicher, wenn sie in einem Sammelband veröffentlicht werden.
Viele Grüße von Woolfgang Hartmann