Frage an Hermann Gröhe von Stephan W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gröhe,
die Ausweitung der Mütterrente auf Mütter für vor 1992 geborene Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind zur Finanzierung nicht nur die Beitragszahler der Rentenversicherung in der Pflicht. Sondern auch Abgeordnete wie Sie selbst, Beamte, Selbstständige, Mitglieder von Versorgungswerken etc. Auch deren Mütter kommen in den Genuss dieser Leistungsausweitung.
Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse deckt aber nicht mal annähernd auch nur die bisherigen daraus finanzierten versicherungsfremden Leistungen ab. Geschweige denn die Ausweitung der Mütterrente.
Z.B. in 2009 standen Fremdleistungen von ca. 90Mrd Euro Bundeszuschüsse von 71 MRd Euro gegenüber (siehe http://www.fiwi1.uni-freiburg.de/publikationen/280.pdf ).
Das Delta wurde inzwischen verringert, es besteht aber immer noch ein Zuschussdefizit in zweistelliger Milliardenhöhe.
Des Weiteren führt diese Leistungsausweitung mittelfristig zu höheren Beiträgen und geringeren Rentensteigerungen. Von Generationengerechtigkeit kann nicht die Rede sein. Die Versicherten werden in vielfacher Weise belastet. Sie finanzieren direkt die zusätzlichen Ausgaben, müssen außerdem durch geringere Rentenanpassungen ein stärker sinkendes Rentenniveau hinnehmen, und zudem auch noch eine private Altersvorsorge aufbauen.
Wie ist Ihre Ansicht dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Wunsch