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Hermann Gröhe
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Frage von Magdalene S. •

Frage an Hermann Gröhe von Magdalene S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gröhe,

kennen Sie die Initiative "Ich bin keine Fallpauschale"?
https://www.ichbinkeinefallpauschale.de/

Durch die Fallpauschalen-Regelung ist die aufwendige Behandlung schwerstkranker Kinder finanziell nicht gesichert.

Was können und wollen Sie tun, damit eine kostendeckende Vergütung der Behandlung für Schwerst- und Spezialfälle an den Universitäts-Kinderkliniken erreicht wird?

mit freundlichen Grüssen,
Magdalene Stosik

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Sehr geehrte Frau Stosik,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. September, die ich mit Interesse gelesen habe. Ihre Sorgen über die finanzielle Situation der Universitätskinderkliniken mit Blick auf Schwerst- und Spezialfälle nehme ich ernst.

Die gesundheitspolitischen Expertinnen und Experten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben in den vergangenen Monaten mehrfach Gespräche insbesondere mit dem zuständigen Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) geführt. Dabei stand auch die Frage im Mittelpunkt, wie besondere finanzielle Herausforderungen aufgrund einer Spezialisierung von Kinderkliniken in Zukunft noch besser als bisher bewältigt werden können. Laut InEK wird gegenwärtig insbesondere die Kinderonkologie einer grundlegenden Analyse unterzogen. Zudem wird hinsichtlich der Vergütung von Krankenhausleistungen ab dem Jahr 2014 geprüft, ob in Fällen mit der Notwendigkeit einer zweiten Stammzellentransplantation ein Zusatzentgelt ausgewiesen werden kann, das dem individuellen Anspruch von Krankenhäusern entspricht. Für solche nicht sachgerecht vergüteten Extremkostenfälle kann bereits heute eine nähere Überprüfung durch das InEK erfolgen. Dies hat für das Jahr 2013 z. B. dazu geführt, dass Lebertransplantationen bei Kindern unter sechs Jahren höher vergütet werden.

Der Bundestag hat zudem in diesem Jahr eine gesetzliche Änderung beschlossen, durch die bei so genannten „Kostenausreißern“ eine systematische Prüfung und eine zusätzliche Datenerhebung veranlasst wird. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, die Ansätze für eine sachgerechte Vergütung dieser Fälle zügig voranzubringen. Die schon heute ausgeprägte Sachgerechtigkeit der Vergütung kann damit weiter verbessert werden.

Die finanzielle Situation in zahlreichen Krankenhäusern ist angespannt, dessen sind sich auch unsere Gesundheitspolitiker bewusst. Auch wenn die Lage in den einzelnen Krankenhäusern unterschiedlich ist, besteht Handlungsbedarf. In diesem Zusammenhang ist das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversichrung“ zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Dieses Gesetz wird kurzfristig zu einer wirksamen Verbesserung der finanziellen Lage der Krankenhäuser führen. Kernpunkt dieses Gesetzes ist u. a. ein nach Behandlungsschwere differenzierter Versorgungszuschlag, den Krankenhäuser erhalten. Zudem können bei den Vereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen die spezifischen Kosten eines Krankenhauses besser berücksichtigt werden, der Verhandlungsrahmen wird entsprechend erweitert.

Das genannte Gesetz führt zu einer Entlastung der Krankenhäuser von 1,1 Milliarden Euro in den Jahren 2013 und 2014. Hinzu kommt die Entlastung der Krankenhäuser durch die Eröffnung des Verhandlungskorridors bis zum vollen Orientierungswert. Unabhängig davon ist die in den Bundesländern unzureichende Investitionskostenfinanzierung für die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu überprüfen. Zudem ist klar: Wir haben in Deutschland eine grundlegende Diskussion bezüglich langfristiger und tragfähiger Lösungen für unsere Krankenhäuser zu führen. Dies wird eine wichtige gesundheitspolitische Aufgabe in der neu beginnenden 18. Wahlperiode sein. Ich begrüße es in diesem Zusammenhang, dass die Initiative „Ich bin keine Fallpauschale“ ihre Petition direkt an das Bundesgesundheitsministerium übergeben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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