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Hermann Gröhe
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Frage von Edgar K. •

Frage an Hermann Gröhe von Edgar K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Gröhe,

ich sehe mich als Opfer der Rentenreform, denn vor der Reform war es möglich bereits mit 62 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen, nach der Reform mit 63. Seit Februar 2013 bin ich mit 63 Jahren im Ruhestand. Ein Jahr musste ich nach Ablauf des Arbeitslosengeldes von meinem Ersparten leben, denn ich habe in meinem Beruf keine Arbeit mehr gefunden und prekäre Beschäftigungen habe ich nicht angenommen. Somit war 2012 mein teuerstes Lebensjahr. Kein Einkommen, dafür ein schrumpfendes Sparbuch.

Ich finde es unmenschlich, dass ältere Arbeitslose nur sehr schwer sozialversicherte Arbeitsplätze finden, bzw. dass sie trotz Ausbildung und langer Berufserfahrung nur prekäre Beschäftigungen angeboten bekommen und für wenig Geld aber hochqualifiziert zu arbeiten haben.

Diese Situation wird von Ihrer Partei und der Koalitionspartei unterstützt und ich fürchte, dass in naher Zukunft keine Besserung in Sicht ist. Es sei denn, Sie können mir sagen, was Ihre Partei für Pläne hat, um älteren Arbeitnehmern eine Perspektive zu geben, denn dass immer mehr Arbeitslose, die älter als 50 Jahre sind, sozialversicherte Arbeitsplätze erhalten, ist eine statistische Schönrechnerei und wurde in TV-Dokumentationen widerlegt.

Es grüßt Sie herzlichst ein wahlfreudiger Bürger.
Edgar Klüppelberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klüppelberg,

haben sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. August 2013.

Was das Ihrerseits hinterfragte Renteneintrittsalter betrifft: Die Generationengerechtigkeit in unserer „älter werdenden“ Gesellschaft gebietet es, das Renteneintrittsalter schrittweise zu erhöhen und Anreize für Frühverrentung zu vermindern. Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherungsteigt deshalb seit dem Jahr 2012 schrittweise und abhängig vom Geburtsjahrgang bis zum 67. Lebensjahr an. Betroffen von der Einführung der so genannten „Rente mit 67“ sind alle Jahrgänge ab 1947: Alle 1947 geborenen Arbeitnehmer dürfen erst im Alter von 65 Jahren + 1 Monat in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen. Bis 2024, also bis zum Jahrgang 1958, wird jeder weitere Jahrgang jeweils einen weiteren Monat später in Rente gehen. Ab 2025 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um jeweils zwei Monate. Im Jahr 2031, also ab dem Jahrgang 1964, wird der stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters abgeschlossen sein. Ab diesem Jahr kann jeder Arbeitnehmer erst mit 67 die volle Rente in Anspruch nehmen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in der jetzt endenden Legislaturperiode _keine_ Änderungen an dieser Regelung für die Jahrgänge seit 1947 gegeben hat.

Die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung in Deutschland wirken sich nachteilig auf das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern aus. Außerdem ist durch den Rückgang der Menschen im erwerbsfähigen Alter bereits ab ca. 2015 mit einem spürbaren Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen. Ohne die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters droht ein dramatischer Anstieg der Staatsschulden mit massiven Belastungen für künftige Generationen. Die so genannte „Rente mit 67“ stellt die Weichen, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die finanziellen Lasten generationengerecht zu verteilen.

Hinsichtlich der Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf ich zunächst darauf hinweisen: Gerade die Zahl der Beschäftigten, die über 60 Jahre alt sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Der Beschäftigungsanteil der 60- bis 65-Jährigen hat sich von 11,6 Prozent im Jahr 2001 auf 29,9 Prozent im Jahr 2012 erhöht. Allein im letzten Jahr war ein Anstieg um beinahe 170.000 Stellen auf nunmehr 1,52 Millionen Arbeitsplätze in der Altersgruppe „60 plus“ zu verzeichnen. Bei der Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen liegt Deutschland mit mehr als 60 Prozent innerhalb der gesamten Europäischen Union inzwischen auf dem 2. Platz.

Gerne nutze ich meine Antwort zudem, um Sie darüber zu informieren, welche Maßnahmen CDU und CSU geplant haben, um die Situation der Generation „50 plus“ auf unserem Arbeitsmarkt zu verbessern. Vor allem wollen wir das seit acht Jahren erfolgreiche Programm „Perspektive 50 plus“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fortsetzen.

Die Wirtschaft schätzt die Erfahrungswerte älterer Arbeitnehmer. Deshalb haben CDU und CSU das Ziel, die oben beschriebene Entwicklung gemeinsam mit den Unternehmen und Betrieben fortzuführen. Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag zeigen: Gemeinsame Teams aus Älteren und Jüngeren haben oft mehr und bessere Ideen, verknüpfen unterschiedliche Fähigkeiten und fördern den Zusammenhalt im Unternehmen. Die Unionsparteien werden für diese altersgemischten Teams werben.

Die Betriebs- und Tarifpartner ermuntern wir, verstärkt Weiterbildungspakte in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu verankern. Gemeinsam mit den Tarifparteien, Krankenkassen und weiteren Partnern wollen wir zudem das betriebliche Gesundheitsmanagement stärken und neue attraktive Angebote entwickeln. Damit wollen wir älteren Arbeitnehmern mehr Chancen auf eine gute Beschäftigung eröffnen. Wir setzen uns schließlich dafür ein, starre Altersgrenzen auf den Prüfstand zu stellen. Da immer mehr Ältere auch im Rentenalter beruflich aktiv bleiben wollen, werden wir zusammen mit den Tarifpartnern bessere Möglichkeiten dafür schaffen. Der öffentliche Dienst soll hier als Vorbild dienen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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