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Hermann Gröhe
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Frage von Mechtild Dr. B. •

Frage an Hermann Gröhe von Mechtild Dr. B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gröhe,

Wie würden Sie im Falle einer Abstimmung im Hinblick auf eine sogenannte Beibehaltung des Solidaritätszuschlages abstimmen? Immerhin war bei der Einführung eine klare Zeit- und Funktionseingrenzung ausdrücklich zugesagt. Die Kanzlerin scheint derzeit keine Bedenken gegen einen Wortbruch zu haben. und Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Mechtild Bierbach.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. Bierbach,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Juli, die ich mit Interesse gelesen habe. Gerne teile ich Ihnen meinen Standpunkt zum Solidaritätszuschlag mit.

Ich halte es für richtig, jedenfalls bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 am Solidaritätszuschlag festzuhalten. Wichtig wird aber auch sein, den gesamten Länderfinanzausgleich für die Zeit nach dem Jahr 2019 neu zu ordnen. Die Geberländer sollen nicht mehr um die Früchte ihrer erfolgreichen Politik gebracht werden. Zugleich soll es sich für Empfängerländer mehr als bisher lohnen, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Strukturschwache Regionen in den west- und in den ostdeutschen Bundesländern sollen nach einheitlichen Gesichtspunkten finanziell gefördert werden. Für die angestrebte Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern soll eine dritte Föderalismuskommission eingesetzt werden. Diese soll sich u. a. mit allen erforderlichen Fragen der Besteuerung und Finanzierung befassen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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