Frage an Hermann Gröhe von Arno M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Gröhe,
welche Meinung haben Sie zu Fracking?
Und finden Sie es richtig, dass Wasserrechte an Unternehmen gehen?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort
mfG
Arno Markmann
Sehr geehrter Herr Markmann,
für Ihre Nachricht vom 2. Mai danke ich Ihnen.
Zu Ihrer Frage nach dem Fracking möchte ich vorab klarstellen, dass es aus meiner Sicht beim Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen in Deutschland keine Kompromisse geben darf. Nur unter dieser Voraussetzung können transparente und offene Verfahren dazu beitragen, dass einem Förderverfahren wie dem Fracking zugestimmt wird. Um diese Voraussetzung zu schaffen, musste der bisher bestehende Rechtsrahmen weiterentwickelt werden. Die Arbeitsgruppe „Fracking“ der christlich-liberalen Koalition hat daher Regelungsvorschläge zu wichtigen Punkten erarbeitet, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium Ende Februar vorgelegt haben. An diesem Entwurf, der bereits eine deutliche Verbesserung zugunsten des Schutzes von Mensch und Umwelt war, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch einige Verschärfungen vorgenommen.
Die Hürden für die Genehmigung von Fracking-Vorhaben sowie die Verpressung des Lagerstättenwassers werden durch die Gesetzesinitiative nun erheblich höher gelegt als bisher. So sieht das Gesetz u.a. die Einführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung für alle Fördervorhaben in der konventionellen Erdgasförderung vor, die Umweltverträglichkeitsprüfung soll zudem auch auf Anträge zur Verpressung von Lagerstättenwasser ausgeweitet werden und es wird die Pflicht zur Offenlegung der beim Fracking verwendeten Inhaltsstoffe eingeführt. Viele Punkte, die die Kritiker der Fracking-Methode angeführt und gefordert haben, sind damit umgesetzt worden. Gerne weise ich in diesem Zusammenhang auf ein Interview sowie ein Pressestatement von Bundesumweltminister Peter Altmaier hin, in denen er sich zum Fracking geäußert hat:
und
Mit Ihrer zweiten Frage heben Sie offensichtlich auf den ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie ab. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass ich mich, ebenso wie die CDU/CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung ausspreche. Wo sich eine Kommune aber freiwillig zur Privatisierung entscheidet, gilt es Standards zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe