Frage an Hermann Gröhe von Klaus L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Gröhe,
mich interessieren zum Thema Steuerhinterziehung vorrangig die rein sachlichen Aspekte.
Nehmen wir an, ein Steuersünder hat über 10 Jahre hinweg einen Betrag von insgesamt 10 Mio Euro hinterzogen.
Welche Konsequenzen hinsichtlich Steuernachzahlung und Strafverfolgung hatte er 2003 zu erwarten, als SPD-Finanzminister Eichel mit einem Steueramnestiegesetz! Steuern eintreiben wollte ?
Etwa 2 Jahre später wurde unter tatkräftiger Mithilfe Eichels die EU-Zinsrichtlinie verabschiedet. Wie wurde nun der Steuersünder unter den gleichen Aspekten (Nachzahlung, Strafverfolgung) behandelt, wenn er z.B. sein Konto in Luxemburg oder Österreich hatte ? Und welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Alt-Steuersünder sich nicht unentdeckt in eine andere Steueroase absetzen konnten ?
Gibt es zuverlässige Daten, welche zusätzlichen Steuereinnahmen wir nun jährlich aus Luxemburg, Österreich oder Belgien erhalten haben ?
Was hätte das 2012 im Bundesrat gescheiterte Abkommen mit der Schweiz gebracht hinsichtlich Nachzahlung, jährlichen Zinszahlungen, Strafverfolgung und Verhinderung von Steuerflucht ?
Welches dieser 3 Abkommen bewerten Sie am wirkungsvollsten bezogen auf das Gesamtvolumen der zusätzlichen Steuereinnahmen ?
Es geht dabei nicht um letzte Genauigkeit, seriös geschätzte Größenordnungen helfen auch weiter.
Was hat Steinbrück eigentlich erreicht ? Ein mögliches Steuerabkommen mit der Schweiz hat er selbst zum Scheitern gebracht, als er die Kavallerie schicken wollte.
Andererseits soll er ein Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz auf den Weg gebracht haben. Wie ist das zu bewerten ?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Link