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Hermann Gröhe
CDU
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Frage von Juergen V. •

Frage an Hermann Gröhe von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gröhe

Sie haben im Bundestag gegen eine Verschärfung der Offenlegung von Nebeneinkünften gestimmt.
In einer Antwort in Abgeordnetenwatch hierzu, begründen Sie Ihre Abstimmung damit, dass bspw. von einer Neuregelung auch Miteigentümer eines Betriebes betroffen sein könnten.
ihr Kollege MdB Spahn (CDU) war an einer Lobbyfirma bis zu 25 % beteiligt, die nach der jetztigen Regelung vor dem Bundestagspräsidenten nicht Transparent gemacht werden musste.

Unter der Lobbyfirma Politas wird auf deren Internetseite u.a. diese Leistung angeboten:

Public-Affairs-Consulting kann kurzfristige Ziele – etwa die Beeinflussung eines bestimmten Gesetz- gebungsverfahrens – haben oder Teil einer langfristigen Strategie sein.
Wir identifizieren mit Ihnen politische Ziele und prüfen, ob Public-Affairs-Consulting für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sinnvoll sein kann.
Oder: Mit einem politischen Monitoring helfen wir Ihnen, relevante Gesetzgebungsverfahren zu identifizieren, noch bevor sie ins Parlament kommen. (Quelle: Internetseite Politas)

Ein Abgeordneter der an einer solchen Firma zu 25 % beteiligt ist, soll keine Interessenskonflikte haben? Eine weitere Frage:
Warum lehnt die CDU die Ratifizierung des Antikorruptionsgesetz ab?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus

J.V.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vanselow,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 29. November 2012.
Bezüglich des Berichts, den das Nachrichtenmagazin ‚focus‘ im vergangenen November über meinen Kollegen Jens Spahn veröffentlicht hat, darf ich auf Herrn Spahns umfassende Stellungnahme hinweisen, die Sie gerne unter http://www.jens-spahn.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=589 einsehen können. Grundsätzlich darf ich zudem anmerken, dass alle Mitglieder des Deutschen Bundestages selbstverständlich verpflichtet sind, die Ausübung ihres Mandates in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen und dabei zugleich strikt von einer etwaigen Tätigkeit in einem Unternehmen oder Wirtschaftsverband zu trennen.

Bezüglich Ihrer Frage zur Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption darf ich darauf hinweisen: In Paragraph 108e unseres Strafgesetzbuches ist ein eigener Straftatbestand "Abgeordnetenbestechung" enthalten. Der Meinungsbildungsprozess über die Notwendigkeit weiterer Regelungen ist noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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