Frage an Hermann Gröhe von Johannes von E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Gröhe,
warum leistet es sich Deutschland immer noch, dass Beamte nicht in die Rentenkasse einzahlen müssen? Halten Sie das nicht selber für eine Ungerechtigkeit?
Ich freue mich auf Ihre Antwort mit näheren Hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes von Eich
Sehr geehrter Herr von Eich,
haben Sie Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Alterssicherung von Beamten.
Bei der Versorgung der Beamten handelt es sich in der Tat um ein eigenständiges System der sozialen Sicherung. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie arbeiten nicht auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags. Ihr Dienstverhältnis wird durch einen einseitigen staatlichen Ernennungsakt begründet. Auch ihre Besoldung wird durch ein Gesetz festgelegt und ist nicht verhandelbar. Ebenso besteht kein Streikrecht. Als Ausgleich für ihre besondere Pflichtenbindung und Loyalität, verpflichtet sich der Dienstherr zum sogenannten Alimentationsprinzip. Dies gehört zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes). Danach ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem übertragenen Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Dass damit - gerade angesichts des sich stark verändernden Altersaufbaus unserer Bevölkerung in Deutschland - auch eine große Zahlungsverpflichtung für die Pensionäre zukommt, ist mir als Abgeordneter und auch der jetzigen Bundesregierung sehr wohl bewusst. Die CDU-geführte Bundesregierung hat deshalb für alle ab dem 1. Januar 2007 neu eingestellten Beamten des Bundes einen Versorgungsfonds eingeführt. Dieser Fonds wird durch die Bundesbank verwaltet. Ab dem Jahr 2020 sollen alle Versorgungsausgaben der seit 2007 eingestellten Beamten des Bundes durch den Fonds getragen werden. Damit erfolgt eine Umstellung der Finanzierung auf eine Kapitaldeckung. Zu diesem Zweck weist der entsprechende Dienstherr dem Versorgungsfonds regelmäßig einen bestimmten Satz der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu.
Für die zuvor eingestellten Beamten werden übrigens seit 1999 von jeder Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge pauschal 0,2 % abgezogen und der entsprechende Wert ebenfalls in eine Versorgungsrücklage überführt. Auch dieses Sondervermögen wird durch die Bundesbank verwaltet. Ab 2018 sollen die Versorgungsaufwendungen teilweise über das zurückgestellte Kapital finanziert werden. Die Abzüge vermindern zugleich das Besoldungsniveau um voraussichtlich insgesamt 2%.
Zudem hat es in den vergangenen Jahren für die Bundesbeamten diverse Nullrunden bei der Besoldung sowie eine zwischenzeitliche Streichung des "Weihnachtsgeldes" gegeben. Erst in diesem Jahr wird es wieder eine Zahlung in Höhe von 60 Prozent eines Monatssoldes geben.
Ich denke, dass die bestehenden Unterschiede in Besoldung und Altersversorgung zu rechtfertigen sind. Gerade dort, wo der Staat - im Interesse der Allgemeinheit - zur Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols eingreift (z.B. im Polizei-, Zoll- sowie Justizvollzug) sollten meines Erachtens grundsätzlich Beamte tätig sein und hierfür entsprechend abgesichert sein. Selbstverständlich ist dann aber der Staat auch gefordert, Vorsorge dafür zu treffen, dass die damit verbundenen finanziellen Lasten nicht künftige Generationen überfordern. Mit den bereits genannten Maßnahmen, wie der Erhöhung des Pensionseintrittsalters und den Vorsorgefonds, sind aber die richtigen Schritte bereits auf den Weg gebracht worden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe