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Hermann Gröhe
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Frage von Erich H. •

Frage an Hermann Gröhe von Erich H. bezüglich Finanzen

Werter Herr Gröhe,

ich habe einige Fragen zum Gesamthaushalt der BRD 2011.
1. Wie hoch waren die Ausgaben für Dienstwagen, Sprit und Versicherungen von der Gemeinde bis zur Kanzlerin?
2. Das Land ist hoch verschuldet. Wie hoch waren die Kosten für Tilgung und Zins?
3. Wie hoch waren die Schulden am Kreditmarkt?
3.1 Wie viel Milliarden €uro zahlten wir 2011 an die Arabischen Emirate?
4. Beamte müssen nicht für ihre Rente vorsorgen.
4.1 Warum muss es der Steuerzahler?
4.2 Wie hoch waren 2011 die Ausgaben für die Pensionen der Beamten?
4.3 Jemand der privat versichert ist, muss seine Versicherung selbst zahlen und darf von jeder Rechnung 10% selbst begleichen. Z.B. als meine Frau in Rente ging durfte sie als Angestellte 600€ monatlich zahlen, ein beamteter Kollege 140€.
Warum haben die SPD, die Linken und die Grünen dies noch nicht geändert?
Sind Angestellte Menschen zweiter Klasse, obwohl sie in Schulen über eine bessere Ausbildung (kommen meistens aus den Naturwissenschaften) verfügen?

Mit freundlichem Gruß

E. Humplik

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Humplik,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Zunächst nutze ich meine Antwort, um Sie um Verständnis dafür zu bitten, dass ich erst heute dazu komme, auf Ihre Fragen zu antworten. Die eingehende Prüfung der Ihrerseits angefragten Einzelheiten zum Gesamthaushalt der Bundesrepublik Deutschland durch die dafür zuständigen Expertinnen und Experten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat erwartungsgemäß einige Zeit in Anspruch genommen.

Gerne lasse ich Ihnen mit meiner Antwort alle verfügbaren Informationen zukommen. Zugleich muss ich darauf hinweisen, dass nicht alle Fragen, die Sie in Ihrer E-Mail gestellt haben, in allen Einzelheiten zu beantworten sind. Weiterhin nenne ich Ihnen in meiner Nachricht gerne exakte Zahlen für den Bundeshaushalt, in dem die Zahlen für die einzelnen Länder, alle deutschen Kommunen und die Sozialversicherungen nicht berücksichtigt sind.

Zu Frage 1: Eine exakte Kostenangabe für alle Dienstwagen sowie deren finanziellen Aufwand für Treibstoff und Versicherungen von der kommunalen Ebene bis zur Bundesregierung ist nicht zu ermitteln.

Zu Frage 2: Die Kosten für die Schuldentilgung beliefen sich im Jahr 2011 für den Bund auf ca. 273,7 Milliarden Euro, die Kosten für die Zinsen lagen bei 33,6 Milliarden Euro. (Diese beiden Angaben beziehen sich auf den Bund inklusive des sogenannten Sondervermögens.)

Zu Frage 3: Die Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes lagen zum 31. Dezember 2011 bei 1,09 Billionen Euro.

Zu Frage 3.1: Diese Frage ist aus verschiedenen Gründen für den Gesamthaushalt nicht eindeutig zu beantworten. Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass Deutschland seinen internationalen Partnerstaaten staatliche Gelder nicht einfach auszahlt. Vielmehr sind finanzielle Hilfen der Bundesrepublik bzw. der staatlichen Träger an konkrete Maßnahmen in vielen verschiedenen Arbeitsbereichen des gesellschaftlichen und/oder des politischen Lebens gebunden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit - wobei die Bundesrepublik seit geraumer Zeit auch auf eine immer engere Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor vertraut, um unsere Partnerstaaten in der gesamten Welt so gezielt und wirksam wie möglich zu unterstützen. Insgesamt liegt in den Vereinigten Arabischen Emirate gegenwärtig kein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Zudem ist die Summe nicht exakt zu beziffern, die Deutschland aus seinem Gesamthaushalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten investiert hat. Denn hier wäre nicht nur der Bundeshaushalt zu berücksichtigen, vielmehr wäre auch jedes einzelne kommunale Projekt - etwa im Bereich des interkulturellen Austauschs - zu berücksichtigen.

Zu Frage 4 bzw. 4.1: Pensionen für Beamtinnen und Beamte einerseits und die Renten andererseits sind nach meiner Ansicht stets voneinander getrennt zu betrachten. Die Pensionen sind mit den Altersrenten wegen grundverschiedener Berechnungsgrundlagen grundsätzlich nicht zu vergleichen.

Zu Frage 4.2: Die Versorgungsausgaben des Bundes lagen im vergangenen Jahr bei 6,17 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch die Zuführung an die Versorgungsrücklage. Nicht enthalten sind darin die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von 978,5 Millionen Euro. - Gerne lasse ich Ihnen anbei einige Hintergrundinformationen zur Frage der Vorsorge des Bundes für seine Pensionen zukommen:

1.) Versorgungsfonds des Bundes: Zur Finanzierung der Versorgungsausgaben (Versorgungsaufwendungen und Beihilfen) für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis erstmals nach dem 31. Dezember 2006 begründet worden ist, ist ein Sondervermögen unter dem Namen „Versorgungsfonds des Bundes“ errichtet worden. Der Versorgungsfonds wird aus regelmäßigen Zuweisungen der Dienstbezüge- oder Entgeltzahlung anordnenden Dienststellen und den daraus erzielten Erträgen gespeist. Das zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 vorhandene Vermögen in Höhe von 226 Mio. Euro nahm um rund 198 Mio. Euro zu und betrug zum Ende des Jahres 424 Mio. Euro, wobei die Zunahme des Fondsvolumens im Wesentlichen auf Zuführungen aus den öffentlichen Haushalten in Höhe von rund 175 Mio. Euro zurückzuführen ist. Darüber hinaus konnten Zinserträge, Dividenden und Erträge aus Kapitalmaßnahmen in Höhe von rund 13 Mio. Euro erzielt werden. Die Bewertungsänderungen, die den Verlauf der Marktkurse spiegeln, führten in diesem Jahr zu einem positiven Bewertungsergebnis in Höhe von rund 10 Mio. Euro.

2.) Versorgungsrücklage des Bundes: Um ab dem Jahr 2018 die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sicherzustellen, ist beim Bund eine Versorgungsrücklage als zweckgebundenes Sondervermögen eingerichtet worden. Das zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 vorhandene Vermögen in Höhe von 3,8 Mrd. Euro nahm um rund 1,1 Mrd. Euro zu und betrug zum Ende des Jahres rund 4,9 Mrd. Euro. Die Zuführungen zum Sondervermögen aus den öffentlichen Haushalten beliefen sich auf rund 533 Mio. Euro. Darüber hinaus konnten Zinserträge von rund 170 Mio. Euro erzielt werden. Aufgrund der Marktentwicklung ergaben sich Bewertungsgewinne in Höhe von rund 351 Mio. Euro.

Zu Frage 4.3: Hinsichtlich Ihrer Frage nach den Positionen der SPD, der Linkspartei und von Bündnis90/Die Grünen in den versicherungsrechtlichen Diskussionen, darf ich Ihnen empfehlen, sich an Vertreterinnen und Vertreter der genannten Parteien zu wenden. Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Anstellungsverhältnis von niemandem als „Menschen zweiter Klasse“ angesehen werden, versteht sich von selbst.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe

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