Frage an Hermann Gröhe von Hans Dieter S. bezüglich Frauen
Gleichbehandlung in der Rente für alle Mütter
Sehr geehrter Herr Gröhe,
es ist beschämend für eine Partei mit christlichem Logo, wie hier mal wieder mit dem "Betreuungsgeld" Klientelpolitik gemacht wird, wo doch die schreiende Ungerechtigkeit in der Anerkennung der Kindererziehungszeiten bei der Rente für Mütter bei vor 1992 geborenen Kindern nicht annähernd beseitigt ist! Sind diese Leistungen für unsere Gesellschaft, für unser Gemeinwesen nur ein Drittel wert?
Sind es nicht gerade die besonderen Leistungen unserer älteren Mitbürger, die entsprechende Anerkennung verdienen?
Wo ständen wir denn, wo stände unsere Gesellschaft insbesondere ohne die Mütter, die die Kindererziehungsleistungen für die vor dem Jahr 1992 geborenen Kinder erbracht haben?
Die Regierung schmeißt ständig und für immer neue Dinge mit Geld um sich, nur die älteren Mütter gehen leer aus! Haben diese nicht die gleichen Rechte wie die jungen Mütter?
Wird hier nicht auch das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) verletzt und missachtet?
Wie eine von der CDU geführte Regierung dies hinnehmen kann, bei gleichzeitiger Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen - für mein christliches Weltbild jedenfalls nicht nachvollziehbar.
Ich hoffe, dass bald ein Sturm der Entrüstung alle Politiker und alle schlafenden kirchlichen Würdenträger, die ja leider nach dem Konkordat auch vom Staat bezahlt werden, wach rüttelt und ihnen die Haare zu Berge stehen mögen, ob der Versäumnisse und Fehlleistungen ihrer Vergangenheit.
Ich bitte um Antwort und Ihren verstärkten persönlichen Einsatz für die Beseitigung dieser Diskriminierung der "älteren" Frauen!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Dieter Schabbach
Sehr geehrter Herr Schabbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April 2012, in der Sie auf das Thema der Kindererziehungszeiten in der Rente eingehen.
Die Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistungen, die nach wie vor häufig von den Müttern erbracht werden, spielt gerade im Rahmen unseres christlichen Menschenbildes eine wichtige Rolle. Bei den Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir als CDU bereits auf unserem Parteitag 2003 und erneut auf ihrem Parteitag im letzten Jahr in Leipzig das Ziel bekräftigt, die Erziehungsleistungen von Müttern in der Rente stärker anzuerkennen als bisher. Dabei ist es eine Möglichkeit, die Zahl der sogenannten Entgeltpunkte für Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, weiter zu erhöhen. Damit könnten sie den Frauen gleichgestellt werden, die nach 1992 Kinder bekommen haben.
Ich darf an dieser Stelle übrigens daran erinnern, dass bereits die christlich-liberale Koalition im Jahre 1986 entsprechend gehandelt hatte. Schon damals wurden für die Tätigkeit in der Familie und den Verzicht auf die Berufstätigkeit rentensteigernde Zeiten angerechnet. Dies ist also - anders als Sie es darstellen - nicht neu!
Die Regelungen gelten bis heute für erziehende Frauen und Männer gleichermaßen und auch für Erziehungszeiten, die vor 1986 liegen. Seitdem hat es immer wieder eine ganze Reihe von Verbesserungen bei der Anrechnung von Schwangerschafts- und Kindererziehungszeiten gegeben.
Ich bitte auch nicht zu vergessen, dass es 1986 ebenfalls die CDU-geführte Bundesregierung war, die eine Art eigene „kleine Rente“ die „Leistung für Kindererziehung“ - nicht zu verwechseln mit der oben erwähnten Anrechnung der Kindererziehungszeiten und weiteren Anrechnungen - eingeführt hatte. Sie kennen dies vielleicht auch unter den umgangssprachlichen Begriffen „Trümmerfrauenrente“ und „Babyjahr“.
Sie sehen, das Thema ist in der CDU nicht neu, wir arbeiten ständig daran. Jetzt aber wieder zur aktuellen Diskussion:
Dieses und andere Konzepte werden derzeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berechnet und in enger Kooperation mit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag diskutiert. Maßgeblich sind hier die Arbeitsgruppen Arbeit und Soziales sowie Familie der Fraktion. Insbesondere geht es allerdings auch um die Finanzierbarkeit dieses Vorhabens. Daher werden im Moment verschiedene Varianten, gerade mit Blick auf die Nachhaltigkeit, die Konsolidierung des Haushalts und die finanziellen Belastungen für die künftigen Generationen, geprüft.
Ein weiteres Konzept sieht zum Beispiel vor, dass die Entgeltpunkte nur für künftige Rentnerinnen erhöht werden. Gerade die Mütter, die in Zukunft in Rente gehen und Kinder vor 1992 geboren haben, konnten noch nicht auf umfangreiche Kinderbetreuungsangebote, Elterngeld und Erziehungsurlaub zurückgreifen und haben oftmals jahrelang auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet. Zudem sind sie bereits von der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre betroffen.
Derzeit kann noch nicht abgesehen werden, wie sich die Diskussionen in den Regierungsfraktionen entwickeln werden und wie die Finanzierung ausgestaltet werden soll. Die Christlich Demokratische Union Deutschlands wird sich allerdings auch weiterhin für die Anerkennung der Leistung der Kindererziehung in Deutschland, nicht nur im Bereich der Rente, einsetzen. Grundsätzlich wollen wir als CDU das Ja zu Kindern als wichtigen Beitrag zum Generationenvertrag stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe