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Frage von Christian F. •

Frage an Hermann Gröhe von Christian F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Gröhe,

in der "vorläufigen Arbeitsübersetzung" des Entwurfs zum ESM befindet sich eine Tabelle mit dem vorgesehenen Aufteilungsschlüssel der einzelnen Mitglieder des ESM.

Mit erstaunen muß ich feststellen, daß auch die Hellenische Republik, Spanien, Italien, Irland und Portugal dort mit einem Anteil von summiert etwa 36 Prozent der vorgesehenen 700 Mrd. Euro bürgen sollen. Dies entspricht ungefähr einer Summe von 288 Mrd. Euro.

Wenn ich zur Bank gehe, um einen Kredit zu beantragen, der Bankkaufmann mich nach einem Bürgen fragt und ich ihm dann einen offensichtlich bankrotten Bürgen benenne, wird mein Kredit wohl kaum gewährt werden.

Mit welcher Glaubwürdigkeit können also Ihrer Meinung nach Länder wie die Hellenische Republik und andere "Krisenstaaten" im ESM für sich selbst bürgen?

Nach Artikel 8 Absatz 2 des Entwurfs zum ESM sollen 80 Mrd. Euro als Startkapital in den ESM eingezahlt werden; der Anteil der Hellenischen Republik beträgt nach dem Aufteilungsschlüssel etwa 2,8 Prozent. Dies bedingt also eine reale Zahlung von 2,24 Mrd. Euro von der Hellenischen Republik an den ESM.

Wie soll Ihrer Meinung nach die Hellenische Republik diese Summe aufbringen, wenn schon die Auszahlung der Oktober-Gehälter für die Bediensteten des dortigen öffentlichen Dienstes nur durch eine Freigabe weiterer Mittel durch den EFSF gesichert werden kann?

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Fröhlingsdorf

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Sehr geehrter Herr Fröhlingsdorf,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), die ich mit großem Interesse gelesen habe. Gerne gehe ich auf die Ihrerseits angesprochenen Punkte ein.

Für einen wirksamen Einsatz des ESM sind nicht so sehr die Garantien einzelner Staaten von Bedeutung, sondern vielmehr der gesamte Aufbau dieses Instruments. Die Wirkung des ESM beruht vor allem auf dem dafür eingezahlten Kapital. Deshalb sind im Verhältnis zum Ausleihvolumen von rund 500 Milliarden Euro deutlich weniger Garantien erforderlich als bei der Europäischen Finanzstabilisierungs-Stabilität (EFSF), dem derzeit wirksamen „Euro-Rettungsschirm“. Der ESM ist deutlich weniger abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Mitgliedsstaaten als die EFSF.

Natürlich wird auch Griechenland seinen Beitrag an den ESM leisten müssen, ebenso wie alle anderen Mitgliedstaaten, die den entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben. Die Bareinzahlung wird für alle Staaten über fünf Jahre gestreckt sein. Dadurch sind die Belastungen des jeweiligen Staatshaushalts deutlich geringer. Es ist gleichwohl natürlich nicht vollständig auszuschließen, dass der Beitrag - je nach weiterer Entwicklung in Griechenland - zum Teil auch aus den Hilfskrediten der Europäischen Union bzw. des Internationalen Währungsfonds finanziert wird.

Abschließend empfehle ich Ihnen, sich einmal die Website http://eurorettungsschirm.cducsu.de/ anzusehen. Hier hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag alle aktuellen Fragen zur europäischen Finanzpolitik anschaulich erläutert. Unter http://eurorettungsschirm.cducsu.de/frage/was-ist-der-vorteil-des-geplanten-permanenten-rettungsschirms-des-esm/ wird die Wirkung des ESM erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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