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Hermann Gröhe
CDU
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Frage von Uwe-Jens G. •

Frage an Hermann Gröhe von Uwe-Jens G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gröhe,
mit Interesse habe ich in der vergangenen Woche die Sendung "Hart aber fair", in der Sie Gast waren, gesehen. Ebenso habe ich Ihre Ausführungen zum Thema "Steuergerechtigkeit" vernommen, also dazu, was schon geschafft wurde und auch dazu, was die CDU weiter geplant hat.
Dazu habe ich folgende Frage: Können Sie mir erklären, wieso man bei einem monatlichen Bruttoeinkommen (Steuerklasse I, Jahrgang 1966) ab Januar 2010 eine Lohnsteuer in Höhe von 7,50 € zahlt, während es im Jahr 2009 nur 3,91 € waren, also 3,59 € weniger (Werte u. a. laut Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums)? Gleichzeitig prangt auf der Startseite der Webseite des BMF (CDU-geführt) der Text "Rechnen Sie nach: Weniger Steuern seit dem 1. Januar 2010 - Dank steuerlicher Entlastungen bleibt seit dem 1. Januar mehr vom Brutto übrig als zuvor."
Sieht so die (Steuer-)Gerechtigkeit der Regierung aus? Immerhin wurde das ja von Ihrer Fraktion mit beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen aus Dresden
Uwe-Jens Greuel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Greuel,

für Ihr Schreiben vom 22. April 2010 danke ich Ihnen. Leider komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Auf die von Ihnen aufgeworfene Frage darf ich wie folgt antworten:

Durch die Regelungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes werden zuallererst Familien mit Kindern entlastet. Dies liegt vor allen Dingen in der Erhöhung der Kinderfreibeträge bzw. des Kindergeldes begründet. Von den weiteren tariflichen Änderungen profitieren Eltern in etwa in gleichem Umfang wie Kinderlose.

Die Entwicklung der Steuerlast des Einzelnen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies wird unter Umständen die Wirkung der gesetzlichen Maßnahmen zum 1. Januar 2010 verstärken, abschwächen oder gar umkehren können. Ich darf an dieser Stelle um Verständnis bitten, dass ich diese konkrete Entwicklung für Sie persönlich hier nicht beurteilen kann.

Ich darf allerdings darauf verweisen, dass die im Bürgerentlastungsgesetz bezüglich der Lohnsteuer enthaltenen Regelungen im Bereich unterer Einkommen in den Steuerklassen I bis IV zu begrenzten vorläufigen Mehrbelastungen von monatlich 3 bis maximal 9 Euro beim Lohnsteuerabzug im Vergleich 2010 zu 2009 führen können. Das könnte bei Ihnen der Fall sein. Die Mehrbelastungen werden im Rahmen der nachträglichen Einkommenssteuerveranlagung aber mehr als ausgeglichen, so dass es auch in diesen Fällen zu einer Entlastung kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe

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