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Hermann Gröhe
CDU
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Frage von Heinz-Dieter J. •

Frage an Hermann Gröhe von Heinz-Dieter J. bezüglich Soziale Sicherung

Das Thema Hartz IV hat in den letzten Tagen viel Staub aufgewirbelt und es ist kurios, daß die Erfinder dieses Desasters jetzt nicht mehr wahr haben wollen, daß ihr Heilmittel nur Seuchen verursacht. Schwarz/Gelb hat ein schweres Amt übernommen. Ich kenne Sie, Herr Gröhe per-sönlich und bin stolz, einer gerechten Sache zu dienen. Ich werde mit allen Mitteln helfen, daß Rot/Dunkelrot/Grün hier in NRW oder später im Bund punkten kann. Rot/Grün hat mit ihren "Reformen" viel Unheil in Deutschland geschaffen, das Sozial können sie ruhig streichen, heute hat die Armutsbekämpfung in unserem Land Priorität. Mit welchen Mitteln würden Sie als Christdemokrat Hartz IV gerechter gestalten, unseren Verwaltungsapparat modernisieren? Wie sollten Behinderte in ihren Werkstätten, zu denen ich mich zähle auf dem Arbeitsmarkt dastehen und der Zeit angepaßt entlohnt werden? Wir leisten gute Arbeit, aber an unserem Stundenlohn hat sich in den letzten 10 Jahren nichts getan. Schon über kleine Erfolge würden wir uns freuen. Es wäre natürlich toll, wenn Sie Ihren Einfluß in Berlin spielen lassen könnten.

Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit im Kanzleramt
wünscht Heinz-Dieter Jahnke -Neuss-

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jahnke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Februar 2010, in der Sie unter anderem nachfragen, wie die Union beabsichtigt, Hartz-IV gerechter zu gestalten. Ich möchte Sie zunächst um Verständnis bitten, dass ich leider erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

Lassen Sie mich zu Beginn meiner Antwort unterstreichen, dass es für die christlich-liberale Koalition selbstverständlich ist, dass jemand, der arbeitet, mehr bekommen muss, als jemand, der nicht arbeitet. Daher hält die CDU am Prinzip des Förderns und Forderns fest.

Zugleich wird die CDU-geführte Koalition die Fehler aus dem rot-grünen „Hartz IV-Gesetz“ von 2005 beseitigen. Deshalb werden wir das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hierzu noch in diesem Jahr Schritt für Schritt gründlich und umfassend umsetzen. Wir wollen Menschen möglichst rasch wieder in Arbeit bringen. Daher wird der Schwerpunkt das Bemühen um Qualifizierung und Vermittlung sein. Auch wollen wir die Anreize zur Arbeit durch die Neuordnung der Hinzuverdienst-Regelungen und eine konsequente Missbrauchsbekämpfung verstärken.

Bereits im Dezember 2009 haben wir eine Verdreifachung des Schonvermögens beschlossen, um nicht diejenigen zu bestrafen, die für das Alter vorgesorgt haben. Im Februar 2010 hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine vorläufige Regelung für Härtefälle getroffen. Diese hilft Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ebenso wie Familien, die einen Schicksalsschlag verkraften mussten, ihr Leben im Alltag besser zu gestalten. Zugleich wurde eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

Schließlich werden die Leistungen für Kinder künftig eigenständig ermittelt, deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt und genau begründet. Das erfordert Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes, die im September aktuell zur Verfügung stehen. Klar ist auch: Kinder brauchen mehr als Geldtransfers, wenn es um echte Zuwendung geht.

Was die Verwaltung und die Betreuung von Langzeitarbeitslosen angeht, so benötigen wir hier klare Zuständigkeiten. Mit einer Grundgesetzänderung wollen wir die Zusammenarbeit der Kommunen mit der Arbeitsagentur und das eigene kommunale Handeln absichern.

Wir arbeiten an einer sinnvollen und hilfreichen Unterstützung der Bedürftigen, die Kindern und Jugendlichen Aufstiegschancen eröffnet und ihren Eltern den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt aufzeigt.

Zu Ihrer Frage zur Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in ihren Werkstätten, so sind wir auch hier der Auffassung, dass Arbeit und Beruf für Menschen mit Behinderungen eine hohe Bedeutung haben. Das gilt auch für diejenigen, die wegen einer Behinderung nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. In diesem Zusammenhang dienen Werkstätten dazu, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen oder weiterzuentwickeln, um ihnen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu erleichtern. Hierzu verfügen die Werkstätten in der Regel über ein breites Angebot an Ausbildungs-, Fortbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst.

Da nunmehr die Leistungen, die in Werkstätten erbracht werden, primär der Fort- und Weiterbildung dienen und daher nicht mit den Anforderungen vergleichbar sind, die Menschen mit Behinderungen auf dem regulären Arbeitsmarkt erbringen müssen, ergibt sich die niedrigere Entlohnung von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten fort- und weitergebildet werden. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.

Das Ziel neben den qualifizierenden Maßnahmen ist in erster Linie die „Teilhabe an Arbeit“. Diese Teilhabe geschieht durch die Erledigung von Arbeitsaufträgen. Wer welche Aufträge zu erledigen hat, wird nach den Fähigkeiten des einzelnen entschieden.

Das Arbeitsentgelt, das in den gemeinnützigen Werkstätten bezahlt wird, setzt sich aus dem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammen. Sowohl der Grundbetrag als auch der Steigerungsbetrag sind meiner Kenntnis zufolge in den letzten zehn Jahren in den Gemeinnützigen Werkstätten Neuss deutlich erhöht worden. Dies gilt allerdings nur im Durchschnitt und nicht automatisch für jeden einzelnen Fall, da sich der Steigerungsbetrag nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Menschen bemisst, insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitsmenge und der Schwierigkeit der Arbeit.

Ich möchte Sie zuletzt darauf aufmerksam machen, dass es bei den Gemeinnützigen Werkstätten Neuss auch eine Beschwerdestelle gibt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie den Eindruck haben, falsch eingestuft worden zu sein. Zu dieser Beschwerdestelle, die im gegebenen Fall überprüft, ob die jeweilige Person richtig eingestuft ist, gehört auch ein Interessenvertreter der Menschen mit Behinderung. Zudem können Sie sich jederzeit auch an den Werkstattrat der Gemeinnützigen Werkstätten wenden, der Ihnen bekannt sein müsste.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe

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