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Hermann Gröhe
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Frage von Andreas H. •

Frage an Hermann Gröhe von Andreas H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Gröhe,

wie stehen Sie zu den angeforderten Staatshilfen von GM / Opel?
Vertrauen Sie GM noch ernsthaft, nachdem Opel zuerst an Magna verkauft werden sollte und dann doch von GM behalten wurde? Ebenfalls wurde den Arbeitnehmern versprochen, dass kein Werk geschlossen wird, jetzt soll Antwerpen dicht machen?

Meiner Meinung nach darf ein solcher Konzern keinerlei Hilfen vom Staat erhalten.

Mit freundlichem Gruße

Andreas Hartmann

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Sehr geehrter Herr Hartmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema "Staatshilfen für GM/Opel". Bevor staatliche Hilfen gewährt werden können, ist immer eine genaue Prüfung des Antrages - auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten - erforderlich. Das gilt selbstverständlich auch für den Antrag auf Staatshilfen zugunsten der Adam Opel GmbH, der am 8. Februar 2010 gestellt worden ist.

Aufgrund der Berichterstattung in den Medien über General Motors und die Opel GmbH in den letzten Wochen und Monaten ist Ihre Skepsis in dieser Angelegenheit verständlich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Konzern die im Juni 2009 erhaltene Hilfe fristgerecht zurückgezahlt hat.

Möglicherweise zu gewährende staatliche Hilfen werden inklusive Gebühren vom Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt genau zurückgezahlt, sodass der Steuerzahler nicht dauerhaft belastet wird.

Ich werde im Rahmen meiner politischen Tätigkeit Staatshilfen nur dann unterstützen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und die Unterstützung zur Sicherung von Arbeitsplätzen erforderlich ist. Noch ist das Verfahren allerdings offen und eine abschließende Prüfung des Antrages - auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Kommission - noch nicht erfüllt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Gröhe

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Sehr geehrter Herr Hartmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema "Staatshilfen für GM/Opel". Bevor staatliche Hilfen gewährt werden können, ist immer eine genaue Prüfung des Antrages - auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten - erforderlich. Das gilt selbstverständlich auch für den Antrag auf Staatshilfen zugunsten der Adam Opel GmbH, der am 8. Februar 2010 gestellt worden ist.

Aufgrund der Berichterstattung in den Medien über General Motors und die Opel GmbH in den letzten Wochen und Monaten ist Ihre Skepsis in dieser Angelegenheit verständlich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Konzern die im Juni 2009 erhaltene Hilfe fristgerecht zurückgezahlt hat.

Möglicherweise zu gewährende staatliche Hilfen müssen inklusive Gebühren vom Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt genau zurückgezahlt werden, sodass der Steuerzahler nicht dauerhaft belastet wird.

Ich werde im Rahmen meiner politischen Tätigkeit Staatshilfen nur dann unterstützen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und die Unterstützung zur Sicherung von Arbeitsplätzen erforderlich ist. Noch ist das Verfahren allerdings offen und eine abschließende Prüfung des Antrages - auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Kommission - noch nicht erfüllt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Gröhe

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