Frage an Hermann Gröhe von Hans-Jürgen S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gröhe,
ich beziehe seit 2003 eine bisher gleichbleibende Betriebsrente, die über den Pensionssicherungsverein PSVaG (Allianz-VS) ausgezahlt wird.
Meine damalige Firma ist aufgelöst worden und die erworbenen Ansprüche auf den PSVaG übergegangen.
Ein Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten u. Teuerungen erfolgte bisher nicht.
Bei einer Nachfrage hinsichtlich einer Anpassung der Betriebsrente an den PSVaG wurde mir mitgeteilt, dass dafür die gesetzlichen Bestimmungen fehlen bzw. ausstehen.
In der Regel werden Betriebsrenten im 2 bzw. 3 Jahresrythmus angepasst (bei Bezug von noch aktiven Firmen).
Warum geschieht dieses nicht auch bei Betriebsrenten die über den PSVaG ausgezahlt werden?
Ich meine, auch hier ist der Gesetzesgeber gefordert, um ein Minimum an Ausgleich zu schaffen.
Über Ihren Einsatz dafür würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Hans-Jürgen Schulz, Neuss
Sehr geehrter Herr Schulz,
haben Sie Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de und bitte Verständnis dafür, dass Sie aufgrund der Fülle an Schreiben und Terminen erst heute eine erste Antwort erhalten. Ihre Frage zu den Betriebsrenten habe ich zum Anlass genommen, mich an die entsprechenden Fachleute innerhalb unserer Fraktion zu wenden. Sobald ich zu Ihrem Anliegen genauere Informationen habe, lasse ich Ihnen diese gerne zukommen. Um die folgende Kommunikation zu vereinfachen, möchte ich Sie bitten, mir eine kurze E-Mail an meine persönliche Mailadresse ( hermann.groehe@bundestag.de ) zu senden, auf die ich antworten kann, wenn mir weitere Informationen vorliegen.
Mit der nochmaligen Bitte um Verständnis für die Verzögerung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe