Frage an Hermann Dinkla von Manfred K. bezüglich Umwelt
Moin Herr Dinkla,
in Ihrem Heimatwahlkreis Wittmund stehen einige hundert Windkraftanlagen. Einige wurden abgebaut oder „repowert“, aber nur unzureichend. In einem Fall, in Oldendorf/Bensersiel, rottet ein Mühlenfundament seit 14 Jahren in der Landschaft vor sich hin und wird nicht entsorgt, obwohl der Eigentümer mit der WKA gutes Geld über die Subvention und Zwangsabgabe des Erneuerbare Energien Gesetzes gemacht hat. Ein Landkreismitarbeiter, und zwar der Sachbearbeiter Dirk Gronewold, hat vor mehr als einem Jahr schriftlich angekündigt, ein Rückbauverfahren einzuleiten. Vor wenigen Tagen hat er ebenfalls schriftlich ohne jede Begründung geäußert, das Verfahren werde nicht weiter verfolgt. Gronewold ist auch Kreisvorsitzender der CDU, kandidiert als ihr Nachfolger für einen Sitz im Landtag und ist fast täglich als Landtagskandidat in der Lokalzeitung zu sehen und zu lesen. Dem Vernehmen nach wird er sich wegen seiner Kandidatur nicht öffentlich zu dem Vorgang äußern. Hat er Bedenken, dass die Wählerklientel aus Landwirten und WKA-Betreibern ihn nicht wählen wird, wenn er Rückbauverfahren einleitet? Es gibt doch noch andere Sachbearbeiter im Landkreis. Der Landkreis geht ohnehin sehr eigenwillig mit dem §35 des Baugesetzbuches und einem Urteil des Verwaltungsgerichtsfofes in Hessen um. Da steht nichts von „liegenlassen“ von Betonfundamenten in der Landschaft oder nur teilweisem Fundamenterückbau. Im Landkreis wird die Praxis als ausreichend angesehen, die Stahlbetonreste abgängiger WKA nur bis 1,50 m unter Geländeunterkante abzutragen, und das gibt die Rechtslage nicht her. Was werden Sie unternehmen, um hier nach Recht und Gesetz zu verfahren?
Mit freundlichem Gruß
MK