Henning Lange
PIRATEN
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Henning Lange zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Burgfried M. •

Frage an Henning Lange von Burgfried M.

Sehr geehrter Herr Lange,

die Umsetzung von Vorschriften durch die zuständige Verwaltung wird über das Land verteilt offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt. Dazu 2 Beispiele: Dersau liegt an der Grenze zum Kreis Segeberg. Im Nachbarort Schmalensee gibt es Bebauungen, die hier in Dersau durch die zuständige Behörde wohl nicht genehmigt würden. Es hat den Anschein, als ob "Regionalfürsten" in den zuständigen Verwaltungen ihre Vorstellungen umsetzen.

Unsere Amtsverwaltung "Amt Grosser Plöner See" hat die Ansicht vertreten, "Brüssel" habe den Gemeinden die Erstellung eines Kanalkatasters mit Filmen des Zustandes und elektronischer Erfassung (Hier bin ich nicht der Meinung der Piraten - Papier wäre hier die billigere und besser lesbare Form) aufs Auge gedrückt. Tatsächlich hat Brüssel nur den Rahmen gefordert, die CDU/FDP Landesregierung hat die Verordnung gemacht. Die Umsetzung kann nun teuer oder angemessen billig gemacht werden. In Dersau haben wir auf Anraten des Amtes (Angeblich muss das so sein!) ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des Katasters beauftragt. Kostenpunkt ca. 25 000,-€. In der Gemeinde Gosefeld bei Eckernförde hat nach meinen Informationen die Aufsichtsbehörde nur eine Papierversion gefordert, allerdings wollte das Amt (Schreibstube der Gemeinde) eine elektronische Form.

Zu diesen Beispielen meine Fragen:
1. Was würden die Piraten tun, um sicherzustellen, dass alle Aufsichtsbehörden gleich entscheiden?
2. Was würden die Piraten tun, um alle Gemeinden mit nötigen Informationen zur Entscheidung zu versorgen?
3. Was würden die Piraten tun, um sich selbst Informationen über die Umsetzung von Vorschriften in den nachgeordneten Verwaltungen zu verschaffen?
4. Können sich Piraten vorstellen, so etwas ähnliches wie eine Qualitätskontrolle in Unternehmen auch in der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Qualität der Umsetzung einzurichten?

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Mitura,

wenn aus Brüssel, Straßburg, Berlin oder Kiel Gesetze oder Verordnungen kommen, die die Ämter und Gemeinden umsetzen sollen, dann enthalten diese in der Regel einen gewissen Handlungsspielraum, um unterschiedliche Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen zu können. Bei der Erarbeitung eines Bebauungsplanes besitzen die Gemeinden einen großen individuellen Handlungsspielraum. Gleichzeitig müssen sie zahlreiche Interessen berücksichtigen und gegeneinander abwägen. An Spekulationen und Mutmaßungen, inwieweit dieser Handlungsspielraum in bestimmten Ämtern oder Gemeinden angeblich missbraucht wird, möchte ich mich nicht beteiligen.

Die Einführung eines Katasters des Abwassernetzes ist grundsätzlich zu begrüßen. In zahlreichen Gemeinden liegen über das Abwassernetz und seinen Zustand nur unzureichende Daten vor. Deswegen lassen sich Reparatur-, Sanierungs- und Ausbaubedarf nur schlecht abschätzen. Dieses führt dazu, dass Probleme und Mängel in der Abwasserbeseitigung nicht rechtzeitig festgestellt werden, um präventiv handeln zu können. Ziel der Einführung eines Katasters ist es, Reparatur-, Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen zu koordinieren und durch Prävention langfristig Kosten zu vermeiden. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Grundlage dafür ist ein Kataster.
Der Aufwand für ein Kataster in digitaler Form ist nur unwesentlich
größer als in Papierform. Da ein entsprechendes Kataster letztendlich von der Öffentlichkeit bezahlt wird, sollte es auch öffentlich zugänglich sein. Hierzu bietet sich ein Kataster in digitaler Form geradezu an, da es leichter verteilt, überarbeitet, ergänzt und mit anderen Daten verknüpft werden kann als ein Kataster in Papierform. Um ein digitales Kataster in Papierform zu bringen, reichen meist wenige Mausklicks und ein großer Drucker. Ich kann Ihre Bedenken bezüglich Kosten und Lesbarkeit daher nicht teilen.
Wie umfangreich die Datenerfassung erfolgen muss, um das Kataster auf einen hinreichend aktuellen, genauen und detaillierten Stand zu bringen, ist - je nach bisherigem Stand - individuell höchst unterschiedlich. Es ist zu vermuten, dass hier, wie Sie auch bemängeln, häufig über das Ziel hinausgeschossen wird.

Nun zu Ihren Fragen:

1. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass überall gleich entschieden wird. Es muss auf lokale/regionale Gegebenheiten Rücksicht genommen werden (können). Gleichzeitig muss ein Missbrauch von Handlungsspielräumen vermieden werden.

2. Behörden sind derzeit erst auf Nachfrage verpflichtet, allgemeine Informationen auszuhändigen. Informationen sollten - soweit sie nicht die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen verletzen - öffentlich zugänglich gemacht werden. Damit kann jeder sehen, welche Informationen überhaupt vorliegen. Die Informationen können direkt eingesehen werden, ohne dies erst beantragen und lange warten zu müssen. Die Informationen sollten zeitnah veröffentlicht werden und gut sortiert und leicht durchsuchbar sein.

3. Transparenz ist wichtig, um die Umsetzung von Vorschriften überprüfen zu können. Hierzu ist wichtig, dass Entscheidungen und ihr Zustandekommen protokolliert werden und dass diese Daten zeitnah und gut strukturiert veröffentlicht werden.

4. Ich weiß nicht, was sie sich konkret unter „Qualitätskontrolle in Unternehmen“ vorstellen. Ich weiß nur, dass es in vielen Verwaltungen Kontrollstrukturen gibt, die versuchen, geordnete Arbeitsabläufe und eine gute Service-Qualität sicherzustellen. Die Verwaltungen sollten sich über das Thema Qualitätsmanagement - auch behördenübergreifend - zumindest Gedanken machen. Es gibt an dieser Stelle kein Patentrezept.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Lange