Frage an Helmut Jung von Robert K. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Jung,
Handel mit Embryonen sieht die geltende Gesetzeslage explizit vor. Es ist bekanntlich erlaubt, Embryonen die vor dem Stichtag entstanden sind, zu "beziehen". Übrigens Embryonen, die aus künstlichen Befruchtungen stammen, die in Deutschland verboten ist. Bei künstlichen Befruchtungen fallen zwangsweise mehr Embryonen an, die sonst schlicht weggeworfen werden.
Wie sichergestellt werden kann, dass das therapeutische Klonen nur zu Forschungs- bzw. Heilungszwecken durchgeführt wird? Nun, da wird es, wie bei jedem anderen Gesetz auch, eine Grauzone geben. Mord ist verboten und trotzdem werden Leute umgebracht. Soviel Vertrauen muss der Gesetzgeber schon aufbringen, wohl wissend, dass gegen kriminelle Energie kein Kraut gewachsen ist. Dann dürften keine Gesetze erlassen werden, weil immer die Gefahr besteht, dass sie umgangen werden.
Verstehe ich Sie richtig, Herr Jung, Sie würden dem therapeutischen Klonen zustimmen, wenn dies nur zu Forschungs- und Heilungszwecken erlaubt wäre? Es gibt in Deutschland ca. 1 Mio. chronisch Kranke, die sich berechtigt Hoffnungen machen können, durch die Ergebnisse dieser Forschung vielleicht geheilt zu werden.
Mit freundlichen Gruß
R. Kreitmeier