Frage an Helmut Fleck von frank s. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Wäre es nicht sinnvoll gewesen eine Liste mit den rep zu machen?? Wie stehen sie dazu es wie die Schweizer zu machen. brauchen wir wirklich die EU????????
Sehr geehrter Herr Sedl,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Eine Liste zusammen mit einer anderen Partei zu machen, erlaubt unser Wahlgesetz nicht mehr. Wer Mitglied einer anderen Partei ist, darf nur für seine Partei kandidieren. Nur als Parteiloser darf man überall kandidieren. Auf dem Formblatt "Zustimmungserklärung" Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1 EUWO) müssen die Wahlbewerber gegenüber dem zuständigen Wahlleiter sogar an Eides statt versichern, dass sie nicht Mitglied einer als den Wahlvorschlag einreichenden Partei oder sonstigen politischen Vereinigung sind. In der Fußnote ist sogar noch auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt hingewiesen.
Bei der Aufstellung einer gemeinsamen Liste mit einer anderen Partei oder politischen Vereinigung stellt sich natürlich immer die Frage nach der gemeinsamen Programmatik und Vision. Das Bekenntnis zu einer Demokratie mit Volksabstimmungen wäre für Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- Voraussetzung für eine gemeinsame Liste und nicht verhandelbar. Unser Ziel ist, die Parteiendemokratie durch Volksabstimmungen weiterzuentwickeln.
Die Schweiz macht es ganz geschickt. Sie entrichtet auch im bescheidenen Umfang Beiträge und profitiert so von der EU im Rahmen eines geschlossenen Handelsabkommens. Die Bürger Europas wollen ein Europa der Vaterländer, keinen europäischen Zentralstaat. Gegenwärtig werden schon 84% der Gesetze von Brüssel vorgegeben. Die Bürger lehnen das ab. Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- fordert deshalb die Selbstbestimmung der Bürger über den "Vertrag von Lissabon" (EU-Verfassung), also eine Volksabstimmung. Wir haben gleich nach der Verabschiedung dieses Vertragswerkes im Deutschen Bundestag und Bundesrat Verfassungsbeschwerde eingelegt und jetzt vor der Europawahl das Bundesverfassungsgericht nochmals erinnert und um eine Entscheidung vor der Wahl gebeten (siehe unsere Netzseite). Hier ist der Link:
http://www.helmut-fleck.de/PDF/Erinnerung-Verfassungsbeschwerde-gegen-EU-Vertrag.pdf
Das Bundesverfassungsgericht hat sich unserer Erinnerung verschlossen. Für den Fall, dass der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, sollte Deutschland von seinem Recht Gebrauch machen und aus dieser EU austreten und eine andere Mitgliedschaft anstreben.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fleck