Frage an Helmut Fleck von Stefan R. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Sehr geehrter Herr Dr. Fleck,
im Jahre 1957 wurde die Vorgänger-Organisation der EU, die EWG, von 6 Staaten gegründet. Seit 2007 hat die EU nun 27 Mitgliedstaaten und reicht damit bis and Schwarze Meer. Es laufen bereits Beitrittsverhandlungen mit 3 weiteren Staaaten, darunter der Türkei.
Wie stehen Sie zu diesen Beitrittsgesuchen? Wo ist aus Ihrer Sicht die Grenze für den europäischen Zentralstaat erreicht? Und wie wollen Sie sicherstellen, dass zukünftig deutsche Interessen in der EU angemessen gewürdigt werden?
Ich sehe Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen.
Sehr geehrter Herr Reh,
ich bin Ihnen dankbar für diese Frage und antworte gerne darauf. Verhandlungen zum EU-Beitritt weiterer Länder müssen sofort u.a. aus finanziellen Gründen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Die Bürger in den 27 EU-Ländern, in Deutschland wollen keinen Beitritt weiterer Länder. Die EU-Kommission ist also gar nicht vom Volk legitimiert, solche Beitrittsverhandlungen zu führen. Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- fordert, dass über eine Erweiterung der EU das Volk sowohl in dem Land, das aufgenommen wird als auch in den übrigen Ländern, die aufnehmen sollen, das Volk abstimmt (Volkshoheit im Sinne Art. 20 (2) Satz 1 Grundgesetz).
Der Beitritt der letzten beiden Länder Rumänien und Bulgarien mit 01.01.2007 kostet die EU jährlich 2 Milliarden Euro mehr, die allein Deutschland aufbringt, weil die übrigen 24 Länder sich strikt geweigert haben, mehr zu zahlen. Zu den deutschen EU-Beitragszahlungen und die Großzügigkeit der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe ich mich ausführlich in der Antwort auf die Frage von Frau Sabine Heinrich vom 03.05.2009 geäußert. Ich verweise auf meine dortigen Ausführungen vom 04.05.2009.
Einen europäischen Zentralstaat EU lehnen die Bürger der EU ab. Sie wollen ein Europa der Vaterländer mit einem Selbstbestimmungsrecht (Volkshoheit) in wichtigen Fragen wie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Bildung, Familie, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz usw..
Die deutschen Interessen werden in der EU überhaupt nicht mehr vertreten. Wenn der EU-Vertrag ("Lissabon-Vertrag") kommt, sind die Nationalstaaten abgeschafft. Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- hat den Vertrag mit Aufmerksamkeit gelesen und Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wir hätten uns gewünscht, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor dem Europawahltermin 07. Juni 2009 über die eingereichten Verfassungsbeschwerden entschieden hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fleck