Frage an Helmut Fleck von Heidemarie E. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Fleck
Herr Professor von Arnim schreibt heute in Bild am Sonntag, dass die Europawahl angefochten werden kann, weil in den verschiedenen Ländern keine Gleichheit der Wahl bestehen würde. In Luxemburg kämen z.B. 38.000 Wahlberechtigte auf einen Abgeordneten, in Deutschland 628.000. Sind Sie auch der Meinung, dass die Europawahl anfechtbar ist? Werden Sie und Ihre Partei das Europawahlergebnis anfechten?
Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Engel
Sehr geehrte Frau Engel,
vielen Dank für diese aktuelle Frage, die ich gern beantworte. Ich habe den Gastkommentar von Herrn Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim "Die Europawahl kann angefochten werden" in Bild am Sonntag auch gelesen. Wenn in Luxemburg 38.000 Wahlberechtigte auf einen Abgeordneten kommen, in Deutschland 628.000, so verschafft das den Luxemburgern das sechzehnfache Stimmengewicht. Das ist nach deutschem Wahlrecht völlig unzulässig. Selbst bei Kommunalwahlen wird bei uns darauf geachtet, dass Wahlbezirke in einem Wahlgebiet ungefähr gleich viele Wähler haben. Andernfalls ist das verfassungsrechtlich zu beanstanden. Um die 5%-Hürde zu überspringen, hätte eine Partei bei der letzten Europawahl in Deutschland etwas 1,3 Millionen Stimmen erhalten müssen. Die gleiche Stimmenzahl würde aber reichen, um in Zypern, Luxemburg und Malta zusammen 17 Mandate zu erringen. „Das ist krass ungerecht“, sagt Professor von Arnim. Die EU-Wahl habe mit freien Wahlen nicht viel zu tun, ist das Urteil des bekannten Parteien-Kritikers und Verwaltungsrechtlers Professor von Arnim in seinem neuen Buch „Volksparteien ohne Volk“, erschienen bei C. Bertelsmann. Wir haben auf diese Buchveröffentlichung auch auf der Startseite unserer Netzseite http://www.demokratie-durch-volksabstimmung.de hingewiesen.
Die Europawahl kann also angefochten werden mit der Folge, dass die Wahl ungültig ist und wiederholt werden muss. Nach der Wahl am 07. Juni wird Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- die Anfechtung natürlich auch prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fleck