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Helmut Fleck
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Frage von Ulli E. •

Frage an Helmut Fleck von Ulli E. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Fleck,

im Februar (mündliche Verhandlungen) sind diverse Klagen gegen die sogen. "Lissabonner EU-Verfassung(Vertrag)" beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in die "heisse Phase" eingetreten.
Ein Urteil wird evtl. noch vor der EU-Wahl im Juni erwartet.

Wie stehen Sie und die Newropeans zu dieser schleichenden Entwertung unseres weltweit anerkannten Grundgesetzes, welches ggfls. unter Missachtung von Art. 146 durch eine EU-Verfassung ersetzt werden und eine Entwertung wesentlicher Verfassungsartikel (z. B. Art. 1 ff, Art. 20, 25, 79, 101 etc.) mit sich bringen würde.
Die derzeit bereits laufende EU-Gesetzgebung (im Juni 2008 von
Bundeskanzlerin, Bundespräsident, Justizministerin gezeichnet und umgesetzt) zeigt deutlich die Richtung zu einer neoliberalen
EU-Verfassungs-Diktatur an mit eingeschränkten Grundrechten, im EU-Vertrag festgeschriebener Militarisierung Europas etc. pp.
- sozusagen ein verfassungsfeindlicher "Putsch" gegen unser Grundgesetz von "oben" aus der EU-Ebene ... !

(Quelle u. A.: Artikel "Letzte Ausfahrt" aus Focus 09/2009 zu den aktuell am BVG verhandelten Klagen gegen den Lissaboner Vertrag)

Ihr Kommentar ... ??! Danke !

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Antwort von
Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung

Sehr geehrter Herr Engel,

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Zur Beantwortung verweise ich auf unsere Verfassungsbeschwerde zum EU-Vertrag ("Lissabon-Vertrag“), die wir auch auf unsere Netzseite http://www.demokratie-durch-volksabstimmung.de gestellt haben. Die Beschwerde hat beim Bundesverfassungsgericht das Aktenzeichen 2 BvR 1302/08. Jeder kann sich unsere Beschwerde runterladen und mitunterzeichnen.

Etwas verkürzt haben wir unsere Verfassungsbeschwerde auch in unsere Wahlaussagen zur Europawahl 2009 aufgenommen:

http://www.helmut-fleck.de/PDF/Wahlinformation-Europawahl-2009.pdf (siehe Seite 4).

Unser Antrag lautet: "Das Bundesverfassungsgericht soll bitte beschließen: "Die Abstimmungen im Deutschen Bundestag und Deutschen Bundesrat zum EU-Vertrag ("Lissabon-Vertrag“) sind rechts-, Verfassungs- und völkerrechtswidrig. Der Bundespräsident darf das Vertragswerk nicht unterzeichnen."" Unsere Begründung entnehmen Sie bitte den vorstehenden Links.

Anzumerken ist, dass der Bundespräsident auch unsere Verfassungsbeschwerde beachtet hat und den Vertrag noch nicht unterzeichnet hat.

Auf unserer Netzseite finden Sie auch den Vortrag (auf 10 Videos) von Herrn Professor Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider "Was würde die EU-Verfassung bzw. der Vertrag von Lissabon für jeden Einzelnen von uns bedeuten? Wirtschaft - Globalisierung - Sozialwesen vom - Demokratie - Todesstrafe in der EU", gehalten in Salzburg am 27.03.2007. Hier ist der Link zum Vortrag:

http://www.helmut-fleck.de/Netzseiten/Aufbau/Vortrag-Professor-Schachtschneider.htm

Jeder sollte sich diesen Vortrag noch unbedingt vor der Wahl am 07. Juni 2009 ansehen. Das Wahlergebnis würde dann sicher anders aussehen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Fleck