Frage an Helmut Fleck von Andreas B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Fleck,
wie sieht die Lage eigentlich rechtlich aus? Könnte der Bundestag einfach eine Volksabstimmung z.B. über die neue EU-Verfassung beschliessen oder müssten dafür erst rechtliche Grundlagen geschaffen werden?
Beabsichtigen Sie eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung?
Was wollen Sie konkret tun?
Mit freundlichen Grüssen,
Andreas Braunbichler
Sehr geehrter Herr Braunbichler,
vielen Dank für Ihre Frage zur rechtlichen Behandlung der EU-Fassung (Vertrag von Lissabon). Ich beantworte Ihre Frage gern. Der Deutsche Bundestag könnte selbstverständlich beschließen, dass über die EU-Verfassung auch bei uns eine Volksabstimmung wie z.B. in Irland durchgeführt wird. Die große Koalition aus CDU/CSU/SPD hätte dazu augenblicklich sogar die Mehrheit. Mit einer 2/3-Mehrheit müßte der Deutsche Bundestag zunächst das Grundgesetz (GG) ergänzen, so dass Volksabstimmungen auf Bundesebene zugelassen werden können. In Artikel 20 (2) Satz 1 GG steht, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll. Das zwingt doch dazu, in das GG auch hineinzuschreiben, damit das deutsche Volk endlich dieses Recht erhält. In Artikel 146 GG steht auch, dass das deutsche Volk das Recht erhalten soll, über eine Verfassung frei zu entscheiden. Nach dem Völkerrecht ist es sogar zwingend vorgeschrieben, dass bei Außenbeziehungen, um eine solche handelt es sich bei der EU-Verfassung, das Volk abzustimmen hat, Unterschriften müssen dazu nicht gesammelt werden.
Das Grundgesetz feiert am 23. Mai 2009 seinen 60. Geburtstag. In diesem Zeitraum soll es schon 51 mal geändert bzw. ergänzt worden sein, also 51 mal hat es im Parlament die notwendige 2/3-Mehrheit gegeben. Aber Volksabstimmungen wollen die Bundestagsparteien dem deutschen Volk nicht zubilligen, weil sie dann nicht mehr Politik für ihre Lobby machen können. Die ganzen Gesetze würden dann durch Volksabstimmungen wieder vom Volk kassiert. Wir von Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- glauben, dass uns nur noch Volksabstimmungen retten können und kämpfen deshalb dafür.
Der Deutsche Bundestag und Deutsche Bundesrat haben völkerrechtswidrig für das deutsche Volk über die EU-Verfassung (Vertrag von Lissabon) abgestimmt. Dagegen haben mehrere Personen und Vereinigungen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, wir auch. Wegen der Beschwerden hat der Bundespräsident das Vertragswerk bis heute nicht unterzeichnet. Unsere Verfassungsbeschwerde können Sie auf der Startseite unserer Netzseite http://www.demokratie-durch-volksabstimmung.de aufrufen (es ist nur ein Blatt): http://www.helmut-fleck.de/PDF/Verfassungsbeschwerde-gegen-EU-Vertrag.pdf . Ich verweise auf unseren dort gestellten Antrag und die Begründung. Sie können die Verfassungsbeschwerde mit unterzeichnen. Wir haben gehört, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bald anstehen soll.
Wir klären mit unseren Möglichkeiten das Volk über das rechts-, verfassungs- und völkerrechtswidrige Vertragswerk auf und fordern nachdrücklich die Volksabstimmung. Das Volk müßte uns bei den anstehenden Wahlen eine entsprechende Mehrheit geben, dann könnten wir, wie oben ausgeführt, die Volksabstimmung durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fleck