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Helga Kühn-Mengel
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Frage von Reinhold B. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von Reinhold B.

Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,

über Abgeordneten-Wacht möchte ich Sie gerne zum Thema Fracking fragen.

Wie stehen Sie zu diesem Thema und zu einem Fracking Verbot?

Wie werden die gesundheitlichen Folgen und die nachhaltige Schädigung der Umwelt für kommende Generationen berücksichtigt? Erste Erfahrungen liegen ja in den USA leider negativ vor.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Reinhold Bersch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bersch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking, die ich gerne beantworte.

Seit Beginn der Fracking-Diskussion zähle ich selbst zu den Kritikern des geplanten Gesetzes und unterstütze die Forderung einer Verschärfung der Bestimmungen oder gleich ein vollständiges Fracking-Verbot.

Von daher begrüße ich, dass es in Deutschland in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefergas geben wird. Anfang Juli stellten dies das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Zudem bedarf es besserer Schutzstandards für Mensch und Natur.

Die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas – insbesondere bei der Schiefergasförderung – sind nicht abschätzbar. Eine kommerzielle Nutzung, wie zum Beispiel in den USA, kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht. Nach dem Eckpunktepapier gilt ein solches Verbot mindestens bis zum 31.12.2021. Für die Forschung muss es darüber hinaus einen klar definierten Rahmen geben.

Zudem enthält das Eckpunktepapier auch Regelungen für die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein: Die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser werden deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeits-prüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zu Lasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.

Detaillierte Informationen zum Eckpunktepapier finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums unter http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/fracking-regelung/ .

Die Eckpunkte werden nun in verschiedene Gesetzesänderungen einfließen. Nach der Sommerpause sollen die Regelungen dann im Kabinett verabschiedet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel, MdB