Frage an Helga Kühn-Mengel von Ursula S.
Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,
ich hätte gern über Abgeordneten-Watch Ihre Position gewusst zum Thema allgemeines Fracking-Verbot.
Befürworten Sie klar ein allgemeines Fracking-Verbot? Oder sind Sie da eher anderer Meinung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Arbeit und Stellungnahme.
Ursula Späte-Schumacher
Sehr geehrte Frau Späte-Schumacher,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking, die ich gerne beantworte.
Seit Beginn der Fracking-Diskussion zähle ich selbst zu den Kritikern des geplanten Gesetzes und unterstütze die Forderung einer Verschärfung der Bestimmungen oder gleich ein vollständiges Fracking-Verbot.
Von daher begrüße ich, dass es in Deutschland in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefergas geben wird. Anfang Juli stellten dies das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Zudem bedarf es besserer Schutzstandards für Mensch und Natur.
Die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas – insbesondere bei der Schiefergasförderung – sind nicht abschätzbar. Eine kommerzielle Nutzung, wie zum Beispiel in den USA, kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht. Nach dem Eckpunktepapier gilt ein solches Verbot mindestens bis zum 31.12.2021. Für die Forschung muss es darüber hinaus einen klar definierten Rahmen geben.
Zudem enthält das Eckpunktepapier auch Regelungen für die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein: Die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser werden deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeits-prüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zu Lasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.
Detaillierte Informationen zum Eckpunktepapier finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums unter http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/fracking-regelung/
Die Eckpunkte werden nun in verschiedene Gesetzesänderungen einfließen. Nach der Sommerpause sollen die Regelungen dann im Kabinett verabschiedet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel, MdB