Frage an Helga Kühn-Mengel von Felix B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,
ich habe heute erfahren, dass die Bundesregierung die sogenannte "Online-Hausdurchsuchung" jetzt auch bei schweren Straftaten einsetzen möchte (http://www.heise.de/newsticker/meldung/134953). Finden Sie, dass diese Maßnahme aus rechtlicher Sicht noch vertretbar ist? Das Bundesverfassungsgericht hat ja bereits zahlreiche Gesetze die in diese Richtung gehen entschärft (Vorratsdatenspeicherung z.B.). Ist es zu befürchten, dass demnächst die Online-Hausdurchsuchung auch bei mittleren und leichten Straftaten eingesetzt wird?
Bisher wurde von den entscheidenen Politikern (Schäuble und co.) und dem BKA beteuert, dass die Onlinedurchsuchung nur gegen mutmaßliche Terroristen eingesetzt wird, jetzt sieht die Sache plötzlich anders aus. Lässt die jetzige Lockerung nicht den Schluss zu, dass auch die von Frau Von-der-Leyen geplanten "Kinderpornofilter" demnächst zur Filterung anderer (aus Staatssicht nicht vertretbarer) Inhalte eingesetzt werden?
Ich habe sehr große Bedenken gegenüber der Onlinehausdurchsuchung und der Internetfilterung, da ich nicht weniger als die Freiheit und die Demokratie in unserem Land durch diese Maßnahmen erheblich gefährdet sehe.
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme!
Vielen Dank, Felix Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema einer geplanten Ausweitung der Online-Durchsuchungen auf den Bereich schwerer Straftaten.
Ich kann Sie in dem Punkt beruhigen, dass solcherlei Änderungen zur Zeit keineswegs geplant, geschweige denn bereits beschlossen sind. Die von Ihnen genannte Quelle auf Heise Online bezieht sich vor allem auf Aussagen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach, MdB, wonach die Regierungskoaltion plane noch in dieser Legislaturperiode die „Online-Durchsuchung“ auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen zu erlauben. In einer Aktualisierung in dem von Ihnen genannten Artikel auf www.heise.de wird schon bereits darauf verwiesen, dass es eine entsprechende Gesetzesvorlage der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Änderung der Strafprozessordnung nicht gibt. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte zunächst einmal die derzeit laufenden Verfassungsbeschwerden gegen das seit diesem Jahr bestehende BKA-Gesetz abwarten, bevor über eine, wie auch immer geartete, Erweiterung nachgedacht werden kann. Ein Gesetzesbeschluss im Bundestag ist also in dieser Legislaturperiode im Grunde ausgeschlossen. In diesem rechtlich sehr komplexen Feld ist es maßgeblich, dass sich die Gesetzesvorlagen und die Beschlüsse auf einem rechtlich sicheren Boden befinden, die Verfassung eingehalten wird und die Grundrechte gewahrt bleiben.
Aus diesem Grund setzen wir auch in der Bekämpfung der Kinderpornografie, im Gegensatz zur Bundesjugendministerin von der Leyen (CDU), langfristig auf eine gesetzlich abgesicherte Regelung. Hier zeigten Sie sich ebenfalls besorgt, dass die zu diesem Zweck eingesetzten Filter zukünftig auch zur Filterung anderer Inhalte eingesetzt werden könnten. Die Maßnahmen, die ohne Frage dringend notwendig sind, um Kinder vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen, müssen selbstverständlich absolut verfassungskonform sein. Hier legen wir insbesondere darauf Wert, dass sichergestellt wird, dass auch wirklich nur solche Inhalte gesperrt werden und es eben nicht zu einer erweiterten Nutzung der eingesetzten Filter kommen kann und darf. Hierzu hat die SPD Bundestagsfraktion am 24. März einen Beschluss gefasst, den Sie sich gerne unter http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,46308,00.html herunterladen können. Es wird Sie freuen zu hören, dass in den am 25. März vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten zur Bekämpfung von Kinderpornografie eine Klarstellung enthalten ist, die ausdrücklich sagt, dass eine Ausweitung von Sperrverfügungen für Internetseiten nicht beabsichtigt ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel, MdB