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Helga Kühn-Mengel
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Frage von christian k. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von christian k. bezüglich Soziale Sicherung

sehr geehrte Frau Abgeordnete
Ist Ihnen bekannt ,das pflegestellen erziehungsstellen von den Jugendämtern in NRW noch nicht einmal wie ein Euro Job entlohnt
werden.Ein Kind das in eine Ferienmaßnahme geschickt wird bekommt
130 Euro.Also müssen die Erziehungseltern von ihrem Vermögen zuzahlen.aber was macht der Ehemalige Erzieher,der nur eine kleine Rente bezieht?Sind diese Kinder nur der abschaum oder der Rest unserer Gesellschaft.
Meine Frau und ich betreuen seid Jahren Pflegekinder in unserer erziehungsstelle.Zur zeit auch ein geisti behindertes Kind.Wird übrigens vom Jugendamt eschweiler wie ein nicht behindertes Kind berechnet.So Erbärmlich wie sich unsere Gesellschaft ,Landschaftsverband und Jugenamt um diese Kinder und Ihre Pflegeeltern kümmert,kann man dieses Land nur noch als sozial schwach und krank bezeichnen.Wissen Sie was da eigentlich los ist?
Mit freundl.Gruß C.Kudszus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kudszus,

zuerst einmal vielen Dank für Ihre Stellungnahme auf der Internet-Seite www.abgeordnetenwatch.de zum Thema „Ausgestaltung der materiellen Leistungen von Pflegestellen in NRW durch die Jugendämter“. Sehr gern beantwortete ich Ihre Frage bzw. äußere ich mich zu Ihrer Kritik am System „Pflegestellen in NRW“.

Vorweg erlauben Sie mir, ein paar grundlegende gesetzliche Vorgaben darzustellen. Im offiziellen Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland heißt es zum Thema der finanziellen Ausgestaltung von Pflegestellen: gemäß § 39 SGB VIII soll der notwendige Unterhalt einschließlich der Kosten der Erziehung durch laufende Leistungen, einmalige Beihilfen und Zuschüsse gedeckt werden.

Die laufenden Leistungen werden in NRW durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration als Pauschalen festgesetzt. Mit Erlass vom 23.11.07 wurden die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01.01.08 erhöht. Sie betragen jetzt einschließlich der Kosten von Erziehung (Erziehungsbeitrag):

655,00 € für Kinder bis zum vollendetem 7. Lebensjahr
720,00 € für Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr
830,00 € für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige
im Einzelfall

Der Erziehungsbeitrag ist in Höhe von 212,00 € enthalten.

Die Festlegung von Pauschalen für weitere laufende Leistungen, die über den regelmäßigen laufenden Bedarf eines Pflegekindes hinausgehen, obliegt dem jeweiligen örtlich zuständigen Jugendamt. Als weitere laufende Leistungen kommen in Betracht:

Übernahme der Unfallversicherung und / oder Altersversicherung der Pflegeeltern Laufende Leistungen zur Deckung des Sonderbedarfes eines Pflegekindes (zum Beispiel bei Verhaltensauffälligkeit oder Behinderung eines Pflegekindes).

Neben den laufenden Kosten sieht § 39 (3) SGB VIII vor, einmalige Beihilfen und Zuschüsse zu gewähren. Über die Art und Höhe der zu gewährenden Beihilfen und Zuschüsse entscheidet der zuständige örtliche Träger. Daneben bleibt es dem Jugendamt unbenommen, neben den gesetzlich verpflichtenden Leistungen freiwillige Leistungen zugunsten von Pflegekindern zu zahlen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV), bei dem ich seit vielen Jahren Mitglied bin, hat Ende September 2007 „Weiterentwickelte Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege“ beschlossen. Diese Empfehlungen orientieren sich zum einen an höheren Pflegesätzen, aber auch an anderen Altersgrenzen. Der DV empfiehlt folgende Höhe des Pflegegeldes:

673,00 € für Kinder bis zum vollendetem 6. Lebensjahr
745,00 € für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum
vollendeten 12. Lebensjahr
824.00 € für Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige
im Einzelfall

In diesen Summen enthalten sind für alle Alterstufen 214,00 € Kosten für Erziehung. Dazu empfiehlt der DV die Übernahme von sog. Pauschalbeträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung der Pflegeeltern in folgender Höhe:

79,00 € Unfallversicherung
39,00 € Altersversicherung pro Kind und Pflegeelternteil

Dieser Empfehlung des Deutschen Vereins konnte sich das Familien-Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen nicht anschließen.

Nun zu Ihrer konkreten Frage an mich, ob ich eigentlich wisse, was los sei?

Ja, ich kenne die Situation recht gut in der Pflegefamilien stecken. In meiner Zeit als Leiterin des Zentrums für Frühbehandlung und Frühförderung in Köln hatte ich häufig Kontakt mit Pflegeeltern – auch mit Pflegeeltern von entwicklungsauffälligen und geistig behinderten Kindern. Mit Geld ist deren Engagement letztendlich sicherlich nicht auszugleichen.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir uns fragen müssen, was uns Kinder – und damit sind alle Kinder gemeint - eigentlich wert sind.

Jeder redet davon, dass die Förderung von Bildung und Erziehung oberste Priorität haben muss. Doch so lange die Ausgaben für Bildung und Erziehung nicht auch in den öffentlichen Haushalten als Investitionen gelten, sondern in den Bereich der konsumtiven Ausgaben fallen, bleibt dies leeres und folgenloses Gerede. Als Sozialdemokratin habe ich immer für genau diese Umverteilung gekämpft und werde es auch weiter tun. Die CDU/CSU entdeckt die Familie leider immer nur in Wahlkämpfen.

Um auf Ihre spezielle Situation zurückzukommen: ein Zuschuss für eine Ferienmaßnahme in Höhe von 130.00 € seitens des Kreisjugendamtes Euskirchen erscheint mir auch recht wenig. Ich kann dies aber nur beurteilen und mich ggf. einschalten, wenn ich mehr zu dieser Maßnahme erfahre. Falls Sie wünschen, dass ich mich in ihrem Anliegen für Sie einsetze, bitte ich, mir weitergehende Informationen zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel