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Helga Kühn-Mengel
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Frage von Anita und Paul A. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von Anita und Paul A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,
nachfolgenden Brief haben wir am 26.3.08 an Ihre Fax-Adresse in Berlin geschickt. Bis heute haben wir weder eine Eingangsbestätigung noch eine Anwort erhalten. Wie aus dem Brief ersichtlich haben wir alle Fraktionen der Stadt informiert. Alle Fraktionen haben zumindest versucht sich des Problems anzunehmen! Die Ausnahme war die SPD.
Bemüht sich die Partei nicht um Ihre Wähler?

Anita u. Paul Arnold Wesseling, 26. März 2008

Frau Helga Kühn – Mengel
Beauftragte der Bundesregierung
für die Belange der Patientinnen und Patienten
Friedrichstrasse 108

10117 Berlin
Per Fax: 030 184413422

Betr.: Sicherstellung der medizinischen Versorgung § 140h des SGBV
Hier: Augenärztliche Versorgung in Wesseling.

Sehr geehrte Frau Kühn Mengel,

Seit Anfang d. J. steht den 37.000 Einwohnern lediglich ein Augenfacharzt
(F. J. Hensen) zur Verfügung.
Diese Praxis ist seit dem Weggang von Herrn Dr. Weiss nicht mehr in der Lage
alle behandlungsbedürftigen Patienten zu versorgen, so dass neue Kassen –patienten zur Zeit nicht mehr angenommen werden können.

Der Zwang für eine Behandlung in andere Orte des Erftkreises reisen zu müssen ist vor allem für ältere und behinderte Patienten unzumutbar.

Wir haben dem Bürgermeister und allen Fraktionen der Stadt Wesseling dieses
Problem geschildert. Man ist bemüht mit der Kassenärztlichen Vereinigung ein Gespräch zu führen.

Wir wissen von der Verordnung, dass die Anzahl der zugelassenen Ärzte auf
den Kreis und nicht auf die jeweilige Stadt gerechnet wird.

Uns scheint es aber sinnvoll das Problem von der praktischen Seite zu sehen.
Verordnungen kann man auch ändern.

Wir bitten Sie, sich unseres Problems anzunehmen und hoffen von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Anita u. Paul Arnold

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Arnold,
sehr geehrter Herr Arnold,

der Vollständigkeit halber stelle ich die Antwort an Sie auch noch hier ins Netz. Mein Schreiben haben Sie ja bereits vor längerer Zeit per Post erhalten.

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 26. März 2008, mit dem Sie mir berichten, dass seit kurzem den ca. 37.000 Einwohnern in Wesseling lediglich ein Augenfacharzt zur Verfügung stehe. Diese Praxis sei seit dem Weggang des früheren Kollegen nicht mehr in der Lage, alle behandlungsbedürftigen Patienten zu versorgen, so dass Kassenpatienten zurzeit nicht mehr angenommen würden und gezwungen seien, in die Nachbarstadt Brühl auszuweichen. Sie bitten mich um Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Die von Ihnen geschilderte Problematik wurde bereits von anderer Seite an mich herangetragen. Gern möchte ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

Wie eine Studie zur Versorgungsdichte von Vertragsärzten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK aus dem Juni 2007 zeigt, herrscht im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kein Mangel an Fachärzten für Augenheilkunde. Die Versorgungsdichte liegt mit 115,8 % im Bereich der Überversorgung. Eine Abfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat ergeben, dass alle Planungsbereiche im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein - bis auf Remscheid - derzeit für eine Neuzulassung von Augenärzten gesperrt sind (Stand 01.07.2007).

Es ist jedoch bekannt, dass trotz allgemein steigenden Arztzahlen insbesondere in einigen ländlichen Regionen Versorgungsengpässe entstehen können. Da ich aus verschiedenen Regionen Deutschlands immer wieder Anfragen zu bestehenden bzw. befürchteten Versorgungsengpässen erhalte, habe ich mich an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt und um eine Stellungnahme zu dieser Thematik gebeten. Folgende Informationen habe ich von der Parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Marion Caspers-Merk, erhalten:

"Die Bundesregierung hat in jüngster Vergangenheit vielfältige Regelungen initiiert, die solchen Versorgungsengpässen entgegenwirken. So wurden in dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und in dem seit dem 1. April 2007 geltenden GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz nicht nur die bereits bestehenden Sicherstellungsinstrumente ergänzt. Auch die darin vorgesehene Flexibilisierung des Vertragsarztrechts (beispielsweise die Verbesserung der Anstellungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte, die Erleichterung der Gründung einer Zweigpraxis, die Möglichkeit einer gleichzeitigen vertragsärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus und Praxis) wird zu einer besseren Versorgungssituation führen.

Zudem beinhaltet die Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems verschiedene Regelungen, um die Perspektiven ländlicher Regionen in der vertragsärztlichen Versorgung gezielt zu verbessern, wie beispielsweise die ab dem Jahr 2010 vorgesehene Steuerung des ärztlichen Niederlassungsverhaltens über Preisanreize. Für die Jahre 2007 bis einschließlich 2009 stellt eine Übergangsregelung sicher, dass bereits jetzt mit der Zahlung von sogenannten Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte sinnvolle finanzielle Maßnahmen zum Abbau von regionalen Versorgungsengpässen getroffen werden können.

Die für viele Maßnahmen erforderliche Feststellung, dass eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht sowie die Anwendung der Maßnahmen ist jedoch eine von der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen auf regionaler Ebene bzw. in den Ländern wahrzunehmende Aufgabe, auf die das Bundesministerium für Gesundheit keinen Einfluss nehmen kann. Zuständig für die Aufsicht sind hier die jeweiligen Landesministerien."

Ich habe Ihr Anliegen aufgegriffen und die Problematik dem Bundesministerium für Gesundheit geschildert. Sobald mir dazu weitere Informationen vorliegen, werde ich mich mit Ihnen erneut in Verbindung setzen und verbleibe bis dahin

mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel, MdB