Frage an Helga Kühn-Mengel von Armin M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,
ich hätte gern nur zwei Fragen von Ihnen beantwortet:
Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?
Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?
Mit freundlichen Grüßen,
Armin Meier
Sehr geehrter Herr Meier,
ich bedanke mich für Ihre Frage zum Thema ‚Online-Durchsuchung’. Unter diesem Begriff versteht man den heimlichen staatlichen Zugriff auf Computerdaten mit technischen Mitteln.
Wir Sozialdemokraten haben Vorbehalte gegen Online-Durchsuchungen, da sie einen extremen Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Deshalb hat sich unsere Justizministerin Brigitte Zypries bereits dagegen ausgesprochen, dass der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes die heimlichen Online-Durchsuchungen enthält. Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt werde, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden, so die Ministerin. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können.
Die SPD-Bundestagsfraktion will zunächst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen die Online-Durchsuchungen bewertet. Die Karlsruher Richter prüfen derzeit das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das Online-Durchsuchungen ermöglicht. Bereits am 10. Oktober wird das Bundesverfassungsgericht in einer Anhörung über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen verhandeln. Das Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel