Frage an Helga Kühn-Mengel von Werner K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,
in Berlin wird für die Bundestagsabgeordneten eine Diätenerhöhung diskutuert. Werden Sie sich in diesem Zusammenhang für eine Diätenreform entsprechend dem NRW-Modell einsetzen? Ihrer Rückäusserung entgegensehend,
mit freundlichem Gruss
Werner Kauth
Sehr geehrter Herr Kauth,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich nach meiner Haltung zu einer eventuellen Diätenreform im Deutschen Bundestag erkundigen.
Die Abgeordneten entscheiden selbst über die Höhe der Diäten. So merkwürdig es klingt, aber die meisten Abgeordneten würden auf dieses "Vorrecht" gerne verzichten. Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten aber ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. 1977 entsprachen die „Diäten“ der Abgeordneten mit damals 7.300 DM in etwa den Einkünften eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 6 bzw. eines Richters an einem obersten Gerichtshofes des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). Der Abstand zum Orientierungsmaßstab beträgt inzwischen annähernd 950 Euro, obwohl der Bundestag bereits 1995 eine Anlehnung der Diäten an die Besoldungsgruppe R 6 – im Gegenzug zu deutlichen Absenkungen bei der Altersversorgung – beschlossen hat. Das verdeutlicht auch, dass von einer Selbstbedienungsmentalität der Abgeordneten, die ihnen häufig vorgeworfen wird, keine Rede sein kann.
Das von Ihnen erwähnte NRW-Modell, in dem bei einer deutlichen Erhöhung der Diäten die Altersvorsorge der Parlamentarierinnen und Parlamentarier privatisiert wird, halte ich im Ansatz durchaus für überlegenswert. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben allerdings gezeigt, dass derartige Diätenerhöhungen niemals populär sind – selbst wenn die Abgeordneten im Endeffekt kein höheres Einkommen erzielen.
Bei einer maßvollen Erhöhung der Diäten wäre für mich, wie für die gesamte SPD-Bundestagsfraktion, eine Reform der Altersvorsorgeregelung der Abgeordneten eine unabdingbare Voraussetzung. Dazu gehört für mich selbstverständlich die Anhebung des Bezugsbeginns der Altersentschädigung auf 67 Jahre und tendenziell eine dahingehende Anpassung der Versorgungsansprüche, dass sie für jedes Jahr nur anteilig entstehen. Damit wäre ausgeschlossen, dass eine im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag zu hohe Altersversorgung entsteht.
Die Diskussion wird sehr offen geführt und ein Ergebnis ist noch nicht abzusehen. Dennoch hoffe ich, Ihnen mit diesen Informationen einen Einblick in den momentanen Stand und zu meiner Position vermittelt zu haben
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel, MdB