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Helga Kühn-Mengel
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Frage von Karl Heinz M. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von Karl Heinz M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel, Gott schenke Ihnen ein ganz ganz langes Leben, aber die Geschichte zeigt, dass jeder von uns sterben muss; auch Sie. Wenn Sie einmal sterben sollten, bekommen Ihre Angehörigen ein sehr hohes Sterbegeld. Für meine Eltern bekamen wir 1955 und 1974 Sterbegeld und auch für unseren 1994 tödlich verunglückten Sohn gab es dieses. Warum hat Ihre Kollegin Frau Schmidt uns das Sterbegeld komplett gestrichen?? Ich habe mein langes Berufsleben lang Krankenkassenbeiträge bezahlt, in denen auch eine Rücklage für das Sterbegeld enthalten war. Dierse Rücklage ist mir schlicht und einfach abgenommen worden. Sind die Abgeordneten Bürger 1. Klasse und wir Kassenpatienten nur . Klasse???

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meid,

ich bedanke mich für Ihre Frage zum Thema „Sterbegeld“. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.

Wie Sie wissen, ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Solidarversiche­rung. Aufgabe der GKV ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wieder­herzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozial­gesetzbuch V festgelegt ist. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus).

Das bedeutet, dass nicht nur Gesunde für Kranke aufkommen, sondern auch Jüngere für Ältere, Bezieher höherer Einkommen für Personen mit geringerem Einkommen, Männer für Frauen und Singles für Familien. So haben alle GKV-Mitglieder und de­ren Ehepartner und Kinder unabhängig vom sozialen Status, vom Geschlecht, vom Einkommen oder der Beitragshöhe im Bedarfsfall gleichen Anspruch auf die Leistun­gen der GKV.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GMG) wurde das Sterbegeld, bei dem es sich um einen Zuschuss zu den Bestattungskosten han­delt, zum 1.1.2004 aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Der Bestattungskostenzuschuss wurde als versicherungsfremde Leistung gesehen. Bereits vor dem Inkrafttreten des GMG zum 1. Ja­nuar 2004 wurde das Sterbegeld nur gezahlt, wenn der Ver­storbene am 1.1.1989 versichert war, von daher handelte es sich um eine "auslaufende Leis­tung". Die Hinterbliebenen aller, die nach diesem Zeitpunkt in der Gesetzlichen Kran­kenversiche­rung versichert worden sind, konnten bereits vor dem 1. Januar 2004 einen solchen Zuschuss nicht mehr erhal­ten.

Die Streichung des Sterbegeldes für Mitglieder und Familienversicherte war zur Sta­bilisierung der finanziellen Situation der Gesetzlichen Krankenver­sicherung erforder­lich und damit auch unter Vertrauensschutzaspekten zulässig.

Die Stabilität der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch der Lohnnebenkosten ist ein wichtiges Ziel des Allgemeinwohls. Dies erfordert Einschnitte in Leistungsbereichen, die nicht zum Aufgabenbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

Ich habe natürlich Verständnis für die Sorgen der älteren Menschen, die Ihren Ange­hörigen nicht nach dem Tode zur Last fallen wollen. Deshalb möchte ich darauf hin­weisen, dass es die Möglichkeit der privaten Sterbegeldversi­cherung gibt, die ohne Gesundheitsprüfung grundsätzlich noch im hohen Alter abgeschlossen werden kann. Auch können sich die Angehörigen gegebenenfalls an das Sozialamt wenden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel, MdB