Frage an Helga Kühn-Mengel von Christoph L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,
zu Ihrer Antwort auf die Frage einer Rechnung für die Arztkosten möchte ich nochmal eingehen. Als Privatpatient erhalte ich autormatisch meine Rechnung und kann so die Arztleistungen kontrollieren. Warum muss es für die Kassenpatienten so kompliziert sein? (Extra einfordern, Portokosten) Die Hemmschwelle ist doch dadurch hoch (Arzt vermutet Misstrauen).
Seien Sie ehrlich, welcher Kassenpatient nimmt dies in Kauf. Nein, es muss viel einfacher sein. Warum bekommt nicht jeder jeweils eine Rechnung pro Quartal? Ich vermute die Kosteneinsparung (ehrlichere Abrechnungen der Ärzte) übersteigt die Portokosten bei weitem. Warum wird diese einfache Lösung nicht angewendet? Wer ist eigentlich dagegen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Lengsholz,
ich sehe natürlich ebenso wie Sie, dass Patientinnen und Patienten eine Hemmschwelle zu überwinden haben, wenn sie bei ihrem Arzt die Patientenquittung einfordern. Der Gedanke, automatisch eine Patientenquittung erstellen zu lassen, liegt da nahe. Um darzustellen, warum dies nicht erfolgt, möchte ich kurz auf das Abrechnungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung allgemein eingehen. Denn dies unterscheidet sich ganz gravierend von der Honorierung privatärztlicher Leistungen.
Nach geltendem Recht rechnet in der gesetzlichen Krankenversicherung der Arzt bzw. Zahnarzt die von ihm erbrachten Leistungen mit seiner Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und nicht unmittelbar mit den Krankenkassen ab. Die Krankenkassen entrichten für die gesamten Leistungen der einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung angehörenden Ärzte/Zahnärzte eine so genannte Gesamtvergütung. Die Kassen/zahn)ärztlichen Vereinigungen verteilen diese Gesamtvergütung nach Maßgabe der abgerechneten Leistungen an die einzelnen Ärzte/Zahnärzte.
Dieses Abrechnungsverfahren ist erheblich rationeller als das in der privaten Krankenversicherung praktizierte Kostenerstattungsverfahren, bei dem der Versicherte jede einzelne Arztrechnung zu bezahlen hat und anschließend die Erstattung der Kosten bei seiner Versicherung beantragen muss. Aber: der gesetzlich Versicherte ist am Abrechnungsverfahren nicht beteiligt und erfährt deshalb nicht "automatisch" etwas über die abgerechneten Leistungen und die damit verbundenen Kosten.
Die Information der Patientinnen und Patienten über die Patientenquittung ist also für die Ärzte ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, der nicht in jedem Fall betrieben werden soll, sondern nur dann, wenn der Patient ein Interesse an dieser Information bekundet.
Es ist aber nicht so, als fände in diesem System keine Kontrolle der Abrechnungen statt. Die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung werden von den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen überprüft. Wenn sich unkorrekte Angaben in den Leistungsabrechnungen ergeben, sind - insbesondere von den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen - entsprechende Konsequenzen zu ziehen bis hin zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs- und gerichtlichen Strafverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel