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Helga Kühn-Mengel
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Frage von Josef L. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von Josef L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,

ist es im Rahmen der vorgesehenen Gesundheitsreform geplant, dass jeder Patient von seinem Arzt, Krankenhaus usw. eine detaillierte Rechnung erhält? Wenn nicht, was spricht dagegen, denn ich kenne keinen Beruf bzw. Dienstleistung, wo es nicht vorgeschrieben ist, eine Rechnung über die geleistete Arbeit zu erstellen.
Im übrigen halte ich dies für unabdingbar, um eine Kostentransparenz zu erhalten.

Mit den besten Wünschen zum bevorstehenden Weihnachtsfest.
Josef Langen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Langen,

bereits mit der 2004er Reform wurden die Rechte der Patientinnen und Patienten gestärkt. Jeder kann vom Arzt seit drei Jahren eine Patientenquittung verlangen. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, welche Leistungen der Arzt erbracht hat und welche voraussichtlichen Kosten er dafür abrechnet, bekommt auf Wunsch vom behandelnden Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus einen schriftlichen Beleg: die "Leistungs- und Kosteninformation" oder kurz Patientenquittung.

Patientinnen und Patienten haben bei der Patientenquittung die Wahl: Entweder lassen sie sich vom behandelnden Arzt direkt nach dem Arztbesuch eine so genannte Tagesquittung ausstellen oder am Ende des Quartals - gegen eine Gebühr von einem Euro - eine Quartalsquittung. Diese wird spätestens vier Wochen nach Quartalsende ausgehändigt. Wer die Patientenquittung per Post zugeschickt bekommen möchte, muss darüber hinaus die Portokosten übernehmen.

Wer in einem Krankenhaus behandelt wurde, wird auf Wunsch innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Behandlung schriftlich über die erbrachten Leistungen und die dafür von der Krankenkasse zu zahlenden Entgelte informiert. Die Erstellung und der Versand der Patientenquittung sind für den Versicherten kostenfrei.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel, MdB