Frage an Helga Kühn-Mengel von Bernd R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dipl. Psychologin Kühn-Mengel,
der Vorsitzende der Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (und Träger des Bundesverdienstkreuzes), Dr. med. Friedrich Weinberger, schrieb im Rundbrief 1/15 seiner Gesellschaft (in Auseinandersetzung mit Problemen in den Psycho-Fächern) ohne Quellenangabe): "Für die prinzipielle Korrektheit ärztlichen Tuns haftet die Ärzteschaft, hierzulande vertreten durch die Bundesärztekammer."(1). Weil Sie Mitglied des Gesundheitsausschusses und zugleich Diplompsychologin sind und weil sich unser Verein satzungsgemäß auch mit Abweichungen ärztlichen Verhaltens vom Ideal der prinzipiellen Korrektheit (bzw. mit Korruption in der Ärzteschaft) beschäftigt ,wende ich mich mit folgenden Fragen an Sie:
- Auf welcher Rechtsgrundlage vertritt die Bundesärztekammer (2) die deutsche Ärzteschaft in Haftungsfragen außergerichtlich und gerichtlich?
- Wie viele Haftungsfälle wurden -nach Ihrer Kenntnis bzw. Kenntnis des Ausschusses)- in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils pro Jahr an die Bundesärztekammer herangetragen?
- Wie viele Fälle wurden in diesem Zeitraum entschieden?
- Wie hoch war die durchschnittlichen Schadenssumme?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Betriebswirt des Handwerks, Kupferschmiedemeister und Obmann der Feldgeschworenen.
2. Vorsitzender des Vereins Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) S. 23, vgl. http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/wp-content/uploads/2015/06/RB1.15.doc2.pdf
2) lt. Wikipedia ein nicht rechtsfähiger Verein https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes%C3%A4rztekammer
Sehr geehrter Herr Rieder,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie wenden sich mit Ihren Fragen zur Bundesärztekammer an mich. Nach Rücksprache mit dem Ministerium kann ich Ihnen folgendes sagen:
Die Bundesärztekammer vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte. Sie ist keine Kammer, sondern eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern und fungiert als solche als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Landesärztekammern hingegen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen - neben diversen anderen Aufgaben - die Überwachung der Berufsausübung der Ärzte obliegt.
Die Aussage, die Bundesärztekammer vertrete die deutsche Ärzteschaft in Haftungsfragen außergerichtlich und gerichtlich, lässt sich insofern nicht nachvollziehen.
Die Behandlungsfehlerstatistiken der bei den Landesärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind auf der Internetseite der Bundesärztekammer abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel