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Helga Kühn-Mengel
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Frage von Sascha S. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von Sascha S. bezüglich Recht

IIn der Förderalismus Kommission wurde festgelegt das Justiz Ländersache ist . Warum hat der BUND nicht festgelegt das es zwar Ländersache ist aber der Schutz menschlichen Lebens MUSS auf jedem Fall sichergestellt werden . Was macht der BUND wenn ein Bundesland sich nicht daran hält?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Simon,

bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt Ihre Anfrage zum Thema „Schutz des menschlichen Lebens“ beantworte.

Der Schutz menschlichen Lebens genießt in unserem Land einen besonders hohen Stellenwert und ist fest im Grundgesetz verankert. Er beginnt bereits mit der Befruchtung und setzt sich in allen weiteren Lebensetappen eines Menschen fort. Unser Strafgesetzbuch macht dabei klare Regeln für den Schutz menschlichen Lebens (siehe hierzu z. B.: ESchG, §§ 218 ff. StGB, §§ 211 ff. StGB ).

Diese Gesetze gelten in ganz Deutschland. Auch die Richterinnen und Richter sind, unabhängig vom Bundesland, an dieses geltende Recht gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel, MdB