Frage an Helga Kühn-Mengel von Wolfgang V. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Frau Kühn-Mengel,
meine Frage zielt auf die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Renteneintrittsalters. Dies ist vielfach notwendig, da die Rente nicht reicht.
Nach meinen Informationen ist zur Zeit nur ein befristerter Vertrag über zwei Jahre möglich, wobei ein befristeter Folgevertrag unzulässig ist. In der politischen Diskussion ist die sogenannte Flexirente, die für Rentner beliebig viele Folgeverträge ermöglicht.
Wie stehen Sie dazu? Wann, glauben Sie, kann in diesem Fall die Möglichkeit von Folgeveträgen legalisiert werden? Ich bitte um baldige Anwort. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Vincent
Sehr geehrter Herr Vincent,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider hat die Beantwortung etwas gedauert, ich bitte dies zu entschuldigen. Grundsätzlich ist zu diesem Thema zu sagen, dass nur dann eine Beendigung der Beschäftigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze notwendig ist, wenn dies von einer tarif- oder individualvertraglichen Regelung her so vorgesehen ist. Weiterhin ist es nach Einführung des Rentenversicherungsleistungsgesetzes (Er-gänzung des § 41 SGB VI) möglich, eine befristete Weiterbeschäftigung bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze abzuschließen, wobei hier auch Verlängerungen möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel MdB