Frage an Helga Kühn-Mengel von Paul Barthel H. bezüglich Soziale Sicherung
Seit dem 1.April 1965 war ich bis 31.10.2011 Ununterbrochen im Berufsleben tätig.
Meine Beitragsjahre sind mit über 45 Jahren erfüllt.
Dadurch konnte ich auf Grund einer Krebserkrankung vorzeitig in die Altersrente aber mit Abzügen gehen.
Meine Frage an sie ist: Wenn laut ihrer Koalitionsaussage 45 Beitragsjahre erfüllt sind und das 63 Lebensjahr erreicht ist kann ich dann auch mit dem Wegfall meiner Abzüge von der Altersrente rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
P.B.Halberg
Sehr geehrter Herr Halberg,
ich bitte die Verzögerung der Beantwortung Ihrer Frage zu entschuldigen. Leider gelten die Bedingungen der Altersrente nur für den Zugang zur Rente und nicht rückwirkend für die Bezieher von Renten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits eine Rente bezogen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel