Frage an Helga Kühn-Mengel von Sami H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Helga Kühn-Mengel,
nach dem 11.September sind alle Muslime in einer Nacht zu Tätern geworden. Die Moscheen werden ohne Grund durchsucht und Frauen müssen das Kopftuch ablegen, wenn sie in unserer Gesellschaft was leisten und als Lehrerinnen arbeiten wollen.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Sami Hallous
Sehr geehrte Frau Hallous,
vielen Dank für Ihr Interesse. Ihre Frage werde ich wie folgt beantworten.
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wir wollen die Integration der bei uns lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich zu unseren Verfassungswerten bekennen. Mit ihrer Arbeitskraft, ihren Steuerzahlungen und ihren Sozialversicherungsbeiträgen tragen sie zu unserem Wohlstand bei und bereichern unsere Gesellschaft sozial und kulturell. Deshalb war und ist die Beseitigung von Integrationshindernissen in allen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiges Ziel unserer Politik.
In unserem Wahlmanifest zur Bundestagswahl 2005 haben wir unter Punkt 15 die politischen Eckpunkte unserer Integrationspolitik dargelegt:
Wir wollen alle integrieren, die legal und dauerhaft in Deutschland leben. Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Wir haben diesem Umstand endlich Rechnung getragen. Den von uns begonnenen Weg der Steuerung, Begrenzung und Integration von Zuwanderung wollen wir konsequent fortführen. Wir sind gegen die Existenz von Parallelgesellschaften. Ziel ist die Einbürgerung der Menschen, die Deutschland legal zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben.
Wir wollen Kindern und Jugendlichen ausländischer Herkunft eine adäquate Zukunftsperspektive in Deutschland geben und ihnen den Übergang ins Berufsleben ermöglichen.
Beim Integrationsprozess von Frauen ausländischer Herkunft stehen ihre gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, die Vermittlung der deutschen Sprache für den Einstieg in Bildung und Beruf im Vordergrund. Deswegen werden wir unsere erfolgreich begonnenen Maßnahmen zur Integration ausländischer Frauen weiter verstärken und ihre gesellschaftliche und berufliche Integration voranbringen. Ihre Integration ins Arbeitsleben wird eine weitere tragende Säule unserer Integrationspolitik sein. Die Gleichberechtigung von Frauen wird als wichtiger thematischer Schwerpunkt in die Maßnahmen zum interreligiösen Dialog aufgenommen.
Hierbei bleibt zu erwähnen, dass es kein bundesweites „Kopftuchverbot“ gibt. Das so genannte „Kopftuchverbot“ ist in den jeweiligen Schulgesetzen von Bayern, Baden-Württemberg, sowie Bremen verankert. Da die Landesschulgesetze den einzelnen Ländern vorbehalten sind, ist jegliche Einflussnahme auf diese Rechtssprechung außerhalb unseres Einflussbereiches.
Durchsuchungsbefehle können nicht ohne richterliche Anordnung erhoben werden. Im Falle des Verdachts an der Teilnahme einer Straftat, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person veranlasst werden. Die Durchsuchung von Moscheen kann also nur nach entsprechender Verdachtslage anberaumt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel