Frage an Helga Kühn-Mengel von Susanne L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,
lt. SGB V haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen, es bleibt allerdings dem Arzt überlassen, ob und wie untersucht bzw. therapiert wird. Wie können Versicherte ihren Anspruch einfordern?
Durch die Gesundheitsreform hat sich die Situation für Borreliosebetroffene weiter verschlechtert. Meist bleibt den Betroffenen nur die Wahl für Untersuchungs- und Behandlungkosten selbst aufzukommen, sofern sie dazu in der Lage sind. Dies obwohl die Krankenkassenbeiträge ständig steigen. Gem. § 106 SBG V prüfen Kassenärztl. Vereinigung und Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit und Verordnungsweise im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Nach § 31 Abs. 1 Satz 2 RSAV wurde die Borreliose nicht unter die zu berücksichtigenden Erkrankungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs aufgenommen. Aus diesem Grund riskieren Ärzte, die viele Borreliose-Patienten behandeln, in Regress genommen zu werden. Wie kann sich ein Arzt bei notwendigen kostenintensiven Untersuchungen und Therapien hiervor schützen?
Bezugnehmend auf einen Antrag des Abgeordneten Andreas Hoffmann vom 11.02.09 (Drucksache 14/4008) betreffend einer Meldepflicht für Borrelioseerkrankungen in Baden-Württemberg, einen Zeckenrisikogebiet wurde mit Schreiben des Bundesmin. f. Gesundheit vom 19.02.09 daruaf verwiesen, dass eine bundesweite Meldepflicht für nicht erforderlich gehalten wird, da eine Borreliose nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Weshalb gibt es für FSME eine Meldepflicht, obwohl dies hier auch nicht zutrifft?
Weder über das RKI noch über Ärztekammer, Kassenärztl. Vereinigung, Krankenkasse oder unabhängige Patientenberatung erhält man Informationen über fachkundige Ärzte. An wen können sich Betroffene wenden?
Auch im Hinblick auf die kommende Wahl erlaube ich mir zu fragen, ob Ihre Partei, insbesondere Sie als Patientenbeauftragte hier Handlungsbedarf sehen und was Sie konkret unternehmen werden.
Sehr geehrte Frau Lutz,
Ich bin mir der Bedeutung der Erkrankung Borreliose bewusst. Daher habe ich bereits am 25. November 2006 zu einem Expertengespräch Borreliose nach Berlin eingeladen. Neben Mitgliedern des Robert Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit waren auch der Borreliose Bund Deutschland e.V. und der Bundesverbandes Zecken-Krankheiten e.V. bei diesem Expertengespräch geladen.
Die Themenschwerpunkte basierten auf den Gebieten der Prävention, Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, mikrobiologischen Nachweisverfahren und medizinischen Versorgung. Die Diskussionen unter den beteiligten Fachleuten haben gezeigt, wo Lücken in der Versorgung sein und wie Therapien verbessert werden könnten.
Dreh- und Angelpunkt des Gedankenaustausches waren die Informationen über die Aktivitäten des Robert Koch-Instituts, die ich hier gerne weitergebe:
Das Robert Koch-Institut, die zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten befasst sich unter anderem mit dem Erkennen von politisch wichtigen gesundheitlichen Problemen und damit verbundenen wissenschaftlichen Fragestellungen, anwendungs- und maßnahmeorientierter Forschung zu diesen Problemen, dem Bewerten von Forschungsergebnissen durch Analyse der aktuellen internationalen Entwicklungen auf den entsprechenden Wissenschaftsgebieten, der Information und Beratung der politischen Entscheidungsträger und der Fachöffentlichkeit.
Das RKI stellt u. a. umgangreiche aktuelle Informationen zu Infektionskrankheiten zur Verfügung. Darunter fallen auch Merkblätter für Ärzte (RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten) zur Lyme-Borreliose. Diese enthalten neben den Informationen zur Erkrankung auch Hinweise auf weitere Informationsquellen und kompetente Ansprechpartner. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
Bei Fragen zur Lyme-Borreliose können Sie sich auch unter folgender Anschrift direkt an das RKI wenden:
Robert-Koch-Institut
Postfach 65 02 61
13302 Berlin
Tel.: 01888-754-0
Fax: 01888-754-2328
E-Mail: zentrale@rki.de
http://www.rki.de