Frage an Helena Tewes von Uwe M. bezüglich Finanzen
Warum muß in Deutschland ein Mensch/in, der/die 45 Jahre und mehr gearbeitet hat, mit 44% seines/ihres letzten Nettolohnes (den er/sie auch noch versteuern muß) in Rente, während Abgeordnete und Minister aus Bund und Ländern nach zwei Legislaturperioden mit vollen Bezügen in den Ruhestand gehen?
Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehmen möchte:
1.Wer 2017 mit 65 Jahre (Jahrgang 1952) und nach 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung in Rente geht, bekommt als Alleinstehende/-r 53 Prozent und als Verheiratete/-r 62 Prozent des letzten Nettogehalts.
2. Wer seit 2004 Rente bezieht, für den bleibt der steuerpflichtige Rentenanteil auch zukünftig bei 50 Prozent. Ausnahmen gelten für Ruheständler, die weitere Einkünfte haben (z. B. Mieteinnahmen). Die Rente ist jedoch für niemanden lohnsteuerfähig. Sie muss als "sonstige Einkünfte" versteuert werden. Entsprechend gibt es auch keine Lohnsteuerkarte für Rentner.
3. Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages erhält nach Erreichen des 65. Lebensjahres und nach mindestens 8 Jahren Zugehörigkeit 24 Prozent der letzten Diät, nach 27 Jahren Zugehörigkeit höchstens 67,5 Prozent.
4. Ein Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages erhält ab der Regelalterszeit von 65 Jahren und nach mindestens 7 Jahren und 183 Tagen Zugehörigkeit 25 Prozent und nach 23 Jahren Zugehörigkeit höchstens 75 Prozent seiner letzten Bezüge.
5. Bei Bundesministern liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Nach vier Jahren Ministertätigkeit erhalten sie 27,74 Prozent. Bei einer jährlichen Steigerung von 2,39 Prozent können sie maximal 71,75 Prozent erreichen.
Beste Grüße
Helena Tewes