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Heinz Schmitt
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Frage von Jonathan S. •

Frage an Heinz Schmitt von Jonathan S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Schmitt,

es ist ja kein großes Geheimnis, dass sich die beiden großen Volksparteien eigentlich nicht mögen, dennoch haben sie es meiner Meinung nach geschafft, in der Großen Koalition einige wichtige politische Entscheidungen gemeinsam zu fällen.

Auch wenn das Ergebnis bei der nächsten Bundestagswahl wieder anders aussehen wird (wovon ich ausgehe), sehe ich im Gegensatz zu vielen Mitbürgern auch große Vorteile für eine Große Koalition, denn hier können dementsprechend auch große Entscheidungen getroffen werden.
Im speziellen denke ich an Fragen wie
- Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre
- Zusammenschluss der Bundesländer auf max. 5-7 (Abbau von Bürokratie, Kostenersparnis etc)
- uvm
Meiner Meinung nach sind solche Fragen in einer Großen Koalition leichter durchzusetzen, weil beide großen Parteien von den direkten Vorteilen profitieren würden. Die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat könnte man hier geschickt ausnutzen.

Beschäftigt sich der Bundestag noch mit diesen Dingen, oder sind hier Entscheidungen für die nähere Zukunft geplant?

Mit freundlichen Grüßen aus der sonnigen Pfalz

J. Schwarz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Verwaltung und Föderalismus.

Ich teile ich Ihre Einschätzung: Bestimmte politische Projekte, für die die Verfassung geändert werden muss, sind in einer Großen Koalition leichter zu verwirklichen. Dies hängt damit zusammen, dass eine Verfassungsänderung nur dann möglich ist, wenn zwei Drittel des Bundestages und zwei Drittel des Bundesrates zustimmen.

Bestes Beispiel dafür ist die sogenannte Förderalismusreform, mit der die Aufgabenverteilung zwischen Bund Ländern neu geregelt wurde. Ohne die komfortablen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat wäre diese Reform so wohl nicht realisierbar gewesen.

Insofern ist es auch richtig, dass man mit der jetzigen politischen Konstellation zumindest theoretisch in der Lage wäre, die Legislaturperiode zu verlängern oder eine Neuordnung der Bundesländer anzustoßen.

Für die Länderfusion ist allerdings zu berücksichtigen, dass hier immer die Bürger (in Form einer Volksabstimmung) das letzte Wort haben (siehe Art. 29 u. 118a GG). Beispielsweise standen im Jahre 1996 Berliner und Brandenburger vor der Wahl, ob aus ihren beiden Ländern eine Einheit werden soll. Die Berliner stimmten zu; ihre brandenburgischen Nachbarn lehnten mit großer Mehrheit ab.

Seit dem stehen die von Ihnen angesprochenen Themen immer mal wieder in der Diskussion. Konkrete Schritte blieben bislang allerdings aus. Soweit ich informiert bin, beschäftigt sich der Bundestag gegenwärtig auch nicht mit diesen Themen, noch sind hier Entscheidungen für die nächste Zukunft geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Schmitt